Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 09.07.05, 13:13 Titel: Gewährleistung zwischen gewerblichen Käufer
Guten Tag,
angenommen, ein Wiederverkäufer bestellt von einem Großhändler Ware, erhält aber nicht die bestellte Ware, sondern eine ganz andere.
Wie sieht es da mit der Gewährleistung zwischen gewerblichen Käufern aus? Gelten dieselben wie zwischen Verkäufer und Endkunde?
Was hat man für Möglichkeiten und gibt es irgendwelche Fristen (z.B. 14 Tage Rückgaberecht)
Es gilt BGB Kaufrecht, modifiziert durch Handelsrechtliche Vorschriften, sofern die Voraussetzungen für die Anwendung des HGB vorliegen.
Es gelten nicht die Regeln des Verbrauchsgüterkaufrechts/-Verbraucherschutzrechtes, also ohneVereinbarung kein Rücktrittsrecht. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Bedeutet das auch das z.B. Garantieansprüche/Reklamationen die meine Kunden gegenüber mir erheben, ich nicht an meinen Großhändler weiter geben kann/darf?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.