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gibt es eine Chance, in folgendem Fall aus der PKV, wenn man sich früher von der Krankenversicherungspflicht hat befreien lassen, wieder herauszukommen? Angenommen, privatversicherte Frau wird schwanger, kann sie sich dann später mit Kind beim Mann in der GKV mitversichern lassen, oder gilt dann auch nach wie vor die Befreiung von der Versicherungspflicht?
Falls das zu unverständlich war, bitte fragen, ich weiß nicht genau, wie ich es erklären soll!
Du Privatversichert- Frau Privat versichert - Frau wird schwanger- Kind soll dann auch versichert werden- jetzt Frage wechel zur gesetzliche KV möglich?
Meinst Du das so?
Wenn ja stell ich auch gerne die Frage hier.
Bei mir ist der Fall dann auch so.
Ich 6 Jahre selbständig . Seit 2 Jahren Privat versichert.
Vor 4 Wochen gerheiratet. Lebezur Zeit noch in Asien. Frau kommt nach Deutschland. Frau schwanger.
Ich bin 42 Jahre meine Frau 32 Jahre.
Ich zahle 440 Euro im Monat / meine Frau soll in Deutschland ja auch versichert sein. Angebot 370 Euro/ Monat . Jetzt kommt das Kind ja auch noch dazu.
ich denke, in deinem Fall ist es dann doch so, dass du durchaus wieder in die GKV kannst, oder hast du einen Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht gestellt?
Also, bei mir ist es folgendermaßen (noch mal ganz ausführlich):
Ich = Frau, 38, seit 10 Jahren in der PKV. Da ich kurz nach Eintritt in die PKV durch Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze wieder in die GKV zurückgemusst hätte, hab ich einen Antrag auf Befreiung gestellt. Vor 2 Jahren hab ich mich selbständig gemacht, läuft aber nicht so gut, deshalb hatte ich letztes Jahr einen Teilzeitjob dazugenommen. Den bin ich leider wieder los, jetzt nur noch selbständig.
Nun steht bei uns die Frage der Familienplanung im Raume, aber dann wär's natürlich zumindest die erste Zeit mit der Arbeiterei nicht mehr so einfach. So, nun ist mein Zukünftiger derzeit auch in der PKV, hat sich aber nicht befreien lassen. Wenn er nun also zurück in die Gesetzliche ginge, könnte ich mich, sofern ich denn dann nur noch Hausfrau und Mutter wäre, trotz des Befreiungsantrags damals bei ihm in der Gesetzlichen mitversichern lassen??
So, sorry, das war lang, aber ist sonst wirklich schwer zu erklären.
Wenn man sich einmal für die private Krankenversicherung entschieden hat ist es sehr schwer, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukommen.
Aus welchem Grund soll denn Ihr Zukünftiger wieder in die gesetzliche Krankenversicherung gehen, DaniF? Wenn dieser weiterhin Selbstständig bleibt, kann er nicht in die gesetzliche Krankenversicherung, weil er dann die Voraussetzungen gar nicht erfüllt.
Demzufolge können Sie auch nicht bei ihm familienversichert werden.
Eine Familienversicherung ist auch dann nicht möglich, wenn die Person die familienversichert werden sollte versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind.
Desweiteren ist auch eine Familienversicherung für die Dauer der Schutzfristen sowie der Elternzeit nicht möglich, wenn zuletzt vor diesen Zeiträumen keine gesetzliche Krankenversicherung bestand.
vielen Dank für die Antwort. Mein Zukünftiger ist nicht selbständig, er liegt über der Beitragsbemessungsgrenze, ist deshalb in der PKV, kann aber wieder zurück, da er sich nicht hat befreien lassen. Aber ich sehe schon, es scheint sehr schwer zu sein, überhaupt zurück zu kommen!!!
Nein, Ihr Zukünftiger kann nur dann zurück in die GKV, wenn er wieder unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient. (3.900 €)
Eine freiwillige Versicherung scheidet für Ihren Zukünftigen momentan aus, da diese nur an eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung anschließen kann. (Ausgenommen Studenten, die erstmalig eine Beschäftigung aufnehmen)
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