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Rechtslage zu Schufa-Einträge

 
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Marion000
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 12.07.05, 08:52    Titel: Rechtslage zu Schufa-Einträge Antworten mit Zitat

Hallo,

mein Freund hat einen negativ-Eintrag bei der Schufa, der beireits seid über einem Jahr als erledigt eingetragen ist. Nun bekommen wir auf Grund dieses Eintrages keinen Kredit. Usere Hausbanken sagen nun beide, dass der Gläubiger dazu verpflichtet ist, diessen Eintrag nach Erledigung und Bezahlung, zu löschen, doch das Kreditinstitut (der Gläubiger) streitet dieses ab, er würde sich strafbar machen, wenn der Eintrag vor Ablauf einer 3 - Jahresfirst gelöscht würde. Wer hat denn nun recht? Haben wir denn eine Changse, den Eintrag vor diesen 3 Jahren zu löschen? Der Eintrag erfolgte 1999,. Mein Freund hat in den letzten Jahren mehrmals versucht, die Forderung zu begleichen, doch wusste er nicht mehr, wo er denn die Schulden gemacht hatte, da er die Unterlagen nicht mehr hatte (er war damals 18 und man hätte Ihm auf Grund seiner finanziellen Situation gar keinen Kredit gewähren dürfen). Die Schufa selbst durfte Ihm keine Auskunft geben, wer denn den Eintrag getätigt hatte und somit mussten wir warten, bis sich das Kredit-Institut selbst meldet, was es dann nach 5 Jahren getahn hat und mein Freund hat dann auch sofort den Betrag bezahlt.
Wir wollen die Geschäftsleitung der Bank anschreiben und um Kulanz bitten.
Gibt es irgendwelche Gesetze, die wir noch mit benennen können?

MfG

Marion
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Newbie
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.09.2004
Beiträge: 182

BeitragVerfasst am: 12.07.05, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Marion,

schau mal auf die seite der SCHUFA http://www.schufa.de/verbraucher.html.
Dort lädst Du Dir die Verbaucherinformationen runter und kannst dort auch die Löschungsfristen für SCHUFA-Einträge entnehmen.

Auf Seite 21 kannst Du auch die Löschungsfrsiten nachlesen. Wenn gegen Deinen Freund ein Vollstreckungsbescheid durch die Bank beantragt, bleibt die Forderung bis zu 3 Jahren nach deren Erledigung gespeichert. Hat Dein Freund also ert vor kurzem bezahlt und das Kreditinstitut die Forderung als erledigt gemeldet, bleibt dieser Eintrag noch 3 Jahre lang. Somit handelt das Kreditinstitut korrekt. Ihr habt meines Erachtens keinen Rechtanspruch auf vorherige Löschung des Eintrages.

Gruss
Newbie

P.S.:
Zitat:
Die Schufa selbst durfte Ihm keine Auskunft geben, wer denn den Eintrag getätigt hatte und somit mussten wir warten, bis sich das Kredit-Institut selbst meldet
Das erscheint mir etwas "seltsam". Die SCHUFA muss Deinem Freund bei schriftlicher Anfrage und entsprechender Legitimation Deines Freundes mitteilen, wer die Einträge veranlasst hat, spätestens wenn er eine SCHUFA-Selbstauskunft angefordert hat, hätte er sehen können, wer den Eintrag veranlasst.
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