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Es geht mal wieder um das leidige Thema Zweitablesung. Habe hier und auch im Internet sehr unterschiedliche Antworten gefunden.
der Sachverhalt:
Die Erstablesung wurde rechtzeitig bekannt gegeben, lag aber wie so oft mitten in die Kernarbeitszeit der arbeitenden Bevölkerung. Leider hat es der Mieter versäumt, den Termin bei der Ablesefirma "abzusagen".
Der Ersatztermin ist nun 3 Tage später, natürlich wieder Mittags und mit Zusatzkosten von 27,84 EUR, die der Mieter zu tragen hätte.
Die Fragen:
1. Ist der zweite Termin rechtzeitig bekannt gegeben worden? Man liest immer was von 10-14 Tagen und von "möglichst nach 17 Uhr" bzgl. des zweiten Termines.
2. Wie genau verhält es sich mit den Zusatzkosten?
Es gibt zum einen das Urteil des LG München I vom 22.2.2001, Az.: 12 O 7987/00 nach dem die Ablesefirma die Kosten für einen zweiten Termin dem Mieter nicht in Rechnung stellen darf.
Zum anderen verweist die Ablesefirma auf Ihrer Homepage auf ein Urteil des AG Hamburg vom 05.08.1997, Az. 2 C 22/97, HKA 98/11 nachdem die Kosten für die Nachablesung dem "Verursacher", also dem Mieter auferlegt werden dürfen.
Welches ist nun richtig? Wie kann es sein, dass es für eine solch simple Frage zwei entgegengesetzte aber gültige Urteile gibt?
3. Angenommen der Mieter beruft sich auf das Urteil aus München und zahlt den Betrag nicht beim zweiten Termin. Kann der Mitarbeiter dann die Ablesung verweigern und die Anfahrt trotzdem berechnen?
Einmal kommt's drauf an, was der Vermieter/Eigentümer mit der Ablese-/Abrechnungsfirma vereinbart hat > je nach Vertrag hat die Firma Anspruch auf Kostenabgeltung für den Zusatztermin.
Bei der Weiterberechnung der Kosten an den Mieter überwiegt m.E. die Rechtsprechung in dem Sinne, dass dem Mieter die Kosten des Zweittermins nicht berechnet werden dürfen.
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 12.07.05, 09:42 Titel:
Also ich habe in 20 Jahren immer am Ablesetag einen Schlüssel jemanden gegeben, der auch da war und hatte daher nie Probleme. Normalerweise wird der Tag und die ca. Uhrzeit rechtzeitig bekannt gegeben. Also habe ich Zeit eine Möglichkeit für den Wohnungszutritt zu suchen. Wenn jetzt der gute Mann nochmals kommen muß, dann muß ich die Anfahrtskosten tragen. Wenn da Gerichte anders entschieden haben, dann muß sich nicht jedes Gericht an die einmal getroffene Entscheidung halten.
Bei uns hat die Ablesefirma beim letzten Mal den Infozettel von Aussen an die Haustür geklebt-der blieb dort natürlich nicht lange...(komisch-die Zettel der Altkleidersammlung wird nicht so schnell durch 3. entfernt)
Ich habe mich gewundert, es waren fast alle Mieter anwesend- _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Bei der Weiterberechnung der Kosten an den Mieter überwiegt m.E. die Rechtsprechung in dem Sinne, dass dem Mieter die Kosten des Zweittermins nicht berechnet werden dürfen.
Es ist mir nicht ganz klar, wann was überwiegt. Dachte immer, Gesetz ist Gesetz und Urteile sind gültig, sobald sie rechtskräftig sind.
@migo hat folgendes geschrieben::
Also ich habe in 20 Jahren immer am Ablesetag einen Schlüssel jemanden gegeben, der auch da war und hatte daher nie Probleme.
Wenn man diese Möglichkeit hat, ist man fein raus. Leider wohnt besagter Mieter nicht einmal 20 Jahre in dieser Stadt. Leute, denen er seinen Wohnungsschlüssel anvertrauen würde sitzen um diese Uhrzeit an ihren Arbeitsplätzen, seine Mama fährt keine 700 km um den Ableser rein zu lassen und seine Lebensgefährtin befindet sich in ihrem wohl verdienten Urlaub.
@migo hat folgendes geschrieben::
Wenn jetzt der gute Mann nochmals kommen muß, dann muß ich die Anfahrtskosten tragen.
Wenn das so ist, dann ist das so. Es kann aber nicht sein, dass Irgendwo gezahlt werden muss und woanders nicht. Auf der Urteilssammlung auf der HP des Messdienstes ist komischerweise das münchner Urteil nicht zu finden.
@migo hat folgendes geschrieben::
Wenn da Gerichte anders entschieden haben, dann muß sich nicht jedes Gericht an die einmal getroffene Entscheidung halten.
Mit anderen Worten: Jeder kann machen, was er will, wozu brauchen wir dann eigentlich Gesetze und Gerichte?
Viele Grüße
DMC (Der als Studi selbst Ableser war und für den zweiten Termin nicht kassieren durfte: Andere Städte - andere Sitten)
Gibt es den nun eine zusammenfassende Antwort in diesem Thema oder ist das deutsche Recht wirklich derart schwammig, wie es DMC hier vermutet?
In unserem Fall ist es so, dass für den heutigen Tag ein Austausch von Heizkostenverteilern geplant war. Angeblich soll dieser Termin rechtzeitig per Ausgang im Treppenhaus bekannt gemacht worden sein. Meine Frau und ich sind uns über einen solchen Aushang nicht bewußt, auch wenn dieser vermeintliche Zettel heute als "Beweis" in unserem Briefkasten lag.
Lange Rede, kurzer Sinn: der Monteur muss wiederkommen und verkündet selbstsicher, dass wir die hohen Anfahrtskosten zahlen müssten. Wir sind beide berufstätig und können, aber wollen auch nicht ständig unseren Wohnungsschlüssel den Nachbarn oder irgendwem überlassen. Wir haben kein gutes Gefühl, wenn Fremde ohne unsere Anwesenheit in der Wohnung sind! Verwandte und Bekannte arbeiten ebenfalls oder wohnen viel zu weit weg! Zudem wird angekündigt, dass zwsichen 10 und 12 Uhr der Monteur käme. Welcher "normale" Mensch kann zwei Stunden zu Hause sitzen, um auf einen Handwerker zu warten? Die Höhe des Ganzen ist aber: dieselbe Montage-Firma wollte in diesem Jahr schon zum VIERTEN Mal in unsere Wohnung. Einmal soll abgelesen werden, dann werden Wasserzähler ausgetauscht... und nun die Heizkostenverteiler. Das ist in meinen Augen unzumutbar!
Von daher nochmals die Frage: gibt es keine weiteren Aussagen, als zwei völlig unterschiedlich gefällte Urteile?
Es ist mir nicht ganz klar, wann was überwiegt. Dachte immer, Gesetz ist Gesetz und Urteile sind gültig, sobald sie rechtskräftig sind.
Gesetz ist Gesetz. Es gibt aber kein Gesetz, dass die Umlage der Ablesekosten explizit regelt. Rechtskräftige Urteile sind selbstverständlich gültig. Allerdings immer genau für den Einzelfall, über den entschieden wurde.
Zitat:
Leute, denen er seinen Wohnungsschlüssel anvertrauen würde sitzen um diese Uhrzeit an ihren Arbeitsplätzen, seine Mama fährt keine 700 km um den Ableser rein zu lassen und seine Lebensgefährtin befindet sich in ihrem wohl verdienten Urlaub.
Das ist aber einzig und allein das Problem des Mieters. Der Mieter ist ohne jeden Zweifel verpflichtet, die Ablesung zu ermöglichen. Wie er seine Verpflichtung erfüllt, bleibt ihm überlassen. Im übrigen wird auch ein Ersatztermin diese Probleme nicht lösen.
Zitat:
Viele Grüße
DMC (Der als Studi selbst Ableser war und für den zweiten Termin nicht kassieren durfte: Andere Städte - andere Sitten)
Gut erkannt...
Was die Kosten für einen Ersatztermin angeht, ist dieser 2. Versuch selbstverständlich auch dann nicht kostenlos, wenn die Kosten dem Mieter nicht einzeln berechnet werden. In diesem Fall ist die Zweitableseung einfach bereits beim Ablesepreis einkalkuliert und muss damit auch von den Mietern mitbezahlt werden, die ihren Verpflichtungen ordentlich nachkommen.
Das heißt für mich als Mieter: ich muss die Sache so oder so ausbaden! Bin ich nicht anwesend, weil ich zum arbeitenden Teil der Bevölkerung gehöre, muss ich die zweite Anfahrt bezahlen. Will ich anwesend sein, muss ich einen Tag Urlaub opfern! Alles andere fällt - wie ausgeführt - flach!
Traurig ist die Tatsache, dass man sich in Deutschland wohl offenbar lieber auf Paragraphen stützt, als auf Kundenfreundlichkeit! Aber das ist zugegebenermaßen nicht Thema dieses Forums!
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