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Ein Mietvertrag endet nach odnungsgemäßer Kündigung am 31.05.2005. Der Vermieter stellt vorher seinen Stiefsohn als Nachmieter. Die Hausabnahme findet mit dem Stiefsohn und einer auf ihn vom Vermieter ausgestellten Vollmacht zur Hausabnahme am 13.05. statt und der Stiefsohn unterschreibt mit einem Zeugen das Abnahmeprotokoll auf dem in gegenseitigem Einvernehmen beschrieben wird, dass das Mietverhältnis mit der Schlüsselübergabe am 13.05.2005 endet. Muss dann der Mieter die Miete noch bis zum 31.05. tragen oder geht diese Mietzahlung ab 13.05. dann auf den Nachmieter (Stiefsohn) über?
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 12.07.05, 14:38 Titel:
Die Wohnung wurde doch zum 31.5. gekündigt. Dann hättet ihr im Übergabeprotokoll mit auf nehmen müssen, daß die Miete für die zweite Mai-Hälfte der neue Mieter trägt.
So aber seit ihr dran bis 31.05.
Da steht doch, dass das Mietverhältnis Mitte des Monats endet. Deutlicher braucht es doch wohl nicht sein. _________________ Herzliche Grüße
FOC
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Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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