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mwst auf ra-gebühren

 
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Tatomir
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 12.07.05, 13:32    Titel: mwst auf ra-gebühren Antworten mit Zitat

verklagt eine gmbh eine ag kann dann der ra der gmbh seine gebühren mit mwst einfordern oder ohne?
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RA Mittig
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 53
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 12.07.05, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

Der RA stellt der GmbH als seinem Auftraggeber seine Kosten in Rechnung - mit MwSt. Die GmbH holt sich die MwSt bei bestehender Vorsteuerabzugsberechtigung vom Finanzamt wieder.

Der GmbH ist somit im Ergebnis nur der Nettobetrag als "Schaden" entstanden. Sie kann somit auch nur diesen Nettobetrag von der AG erstattet verlangen.
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Tatomir
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

vom praktischen ablauf her muss es dann so sein, dass die gmbh dem anwalt nur die mwst zahlt und sich der ra den rest von der ag holt?
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Tatomir hat folgendes geschrieben::
vom praktischen ablauf her muss es dann so sein, dass die gmbh dem anwalt nur die mwst zahlt und sich der ra den rest von der ag holt?


Nein Auftraggeber ist die GmbH und gegenüber dieser hat der Anwalt grds. seinen Anspruch. Er kann natürlich in deren Namen ggf. zu erstattende osten von der Gegenpartei einfordern. Ob er sein Honorar solange stundet und dann verrechnet ist aber seine Sache, wenn nichts anderes bereits vereinbart ist.
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