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HILFE!!!

 
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ys
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.07.05, 13:53    Titel: HILFE!!! Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

ich habe ein großes problem. ich bin vor sieben monaten umgezogen und habe meine damalige wohnung und die nebenräume besenrein hinterlassen. dazu muss ich sagen, das nur ein mündlicher mietvertrag bestand, da meine vermieterin nicht in der lage war mir einen schriftlichen auszustellen ( auch nach mehrmaliger nachfrage nicht ) ich hatte weder eine adresse noch eine telefonnummer. sie kam einmal wöchentlich und da wurden alle probleme besprochen... jetzt nach sieben monaten behauptet sie es würden noch sachen im keller von mir stehen. Diese Sachen ( volle Müllbeutel, definitiv nicht von mir ) standen gestern vor meiner Haustür mit dem vermerk: " der rest folgt ". für eine wohnungsabnahme hatte sie damals keine zeit, ich habe aber einen zeugen mitgenommen.
wie verhalte ich mich am besten wenn noch mehr kommt? ich kann diese frau nicht erreichen...
danke
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thdoerfler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist jawohl kein Problem und keine Sache für Anwälte und Gerichte.

Pack den Müllbeutel in den Müll und fertig.

Willst Du Dich deshalb wirklich mit einer alten Frau anlegen, auch wenn Du im Recht bist?
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FOC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann nicht einfach fremder Leute Dinge wegwerfen. Wer weiß, ob das wirklich Müll ist.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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jmiernik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 254
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Böse Vielleicht sind es ja zerrrrrrrrhackte Leichenteileeee...Sehr böse

In der Tat ist das Abstellen von Müll auf fremden Grundstücken keine Sache für einen Zivilprozess, aber durchaus für die Polizei, vorallem dann, wenn der Täter bekannt ist.
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