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Eine Frage die sich mir stellt ist, ob der Vorstand bei einer Kassenprüfung zu gegen sein darf?
Darf der Kassenprüfer sogar dieses Verweigern (Misstrauen zb?), bzw. ablehnen?
Eine rechtsgundlage § XXX wäre hilfreich, oder aber eine Richtline!
(In den Statuten des Vereins steht dazu jeweils nix)
Der/Die Kassenprüfer sollen unabhängig vom Vorstand die Kasse Prüfen, ist der Vorstand nun dabei, kann eine Beeinflussung stattfinden? Ganz davon abgesehen, dass der Vorstand sich das ganze Jahr NICHT um die Finanzen kümmert.
Erstmalig will nun der Vorstand bei der Prüfung teilnehmen, da diesmal ein "Harter Knochen" oder soll ich sagen jemand der sich Auskennt als Kassenprüfer gewählt wurde?
Ich glaube, dass der Vorstand bei der "Eigentlichen" Prüfung nicht zu suchen hat, lediglich der/die Kassierer u. die Revisor?
Hallo,
sieh es doch mal so:
ohne Kassenprüfer, die ja nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, müssten die an einer MV teilnehmenden Mitglieder den Vorstand zu seiner Geschäftsführung befragen (sofern sie daran interessiert sind). Abgesehen davon, dass dies bei einem großen Verein zu einer Menge Fragen führen könnte, die im Rahmen einer MV kaum zu bewältigen wären, wissen viele Mitglieder sicher auch gar nicht, was sie mit den dabei hin- und herfliegenden Informationsfetzen anfangen sollen. Sie müssten dann also bei einer Beschlussfassung bzgl. der Entlastung des Vorstandes quasi aus dem Bauch heraus entscheiden.
Zur Auflösung dieser unbefriedigenden Situation bedient man sich in vielen Vereinen daher des Organes der Kassenprüfer. Dies sollten natürlich Personen sein, die sich in der Materie auskennen. Sie prüfen stellvertretend für die MV möglichst die gesamte Geschäftsführung des Vorstandes und können, falls sie nicht weiterkommen, genauso wie die Mitglieder in der MV den Vorstand zu Einzelheiten befragen. Da wäre es doch schlecht, wenn der Vorstand nicht dabei wäre, um diese Fragen zu beantworten ...
Nach vollendeter Prüfung empfiehlt dann der Kassenprüfer der MV, je nach Ergebnis der Prüfung, den Vorstand zu entlasten oder auch nicht.
Ein Kassenprüfer, der sich vom Vorstand beeinflussen läßt, ist selbstverständlich untauglich.
Im Übrigen kann natürlich jedes Vereinsmitglied trotz vorgenommener Kassenprüfung den Vorstand während der MV noch zusätzlich zu Einzelheiten befragen.
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