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Rezeptpflichtig, BTM, nicht EU Apotheke

 
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Schulz
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.07.05, 17:44    Titel: Rezeptpflichtig, BTM, nicht EU Apotheke Antworten mit Zitat

Guten Tag zusammen!

Ich leide seit ca einem Jahr unter Antriebslosigkeit, Konzentrationsschwierigkeiten, teilweise Niedergeschlagenheit. Mein Arzt meinte, dass es sich um eine mildere Form von Depressionen handele. Antidepressiva sind also eher nicht angebracht und mir auch zu "schwere" Medikamente. Er erwähnte in dem Zusammenhang noch das Medikament CONCERTA (Wirkstoff: Methylphenidat, in D zugelassen), das bei ADHS verwendet wird. Da ich aber kein ADHS habe konnte er mir dies allerdings nicht verschreiben. Nichtsdestotrotz würde mir CONCERTA wohl helfen.
Lange Rede kurzer Sinn:

Ist es legal das Medikament CONCERTA von einer Apotheke aus einem nicht EU Land zu beziehen, obwohl es in Deutschland unter Rezeptpflicht und Betäubungsmittelgesetz fällt und ich kein Rezept habe?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen!
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 12.07.05, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Bereits die Einfuhr und der Besitz von Betäubungsmitteln sind strafbar. Es könnte leicht passieren daß der Zoll das schon am Flughafen beschlagnahmt und dann ein Strafverfahren einleitet (sofern das Mittel darunter fällt).

Siehe auch hier:

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_und_beschraenkungen/c0_schutz_menschl_gesundh/b0_betaeubungsmittel/index.html

Ganz unten auf der Seite ist ein Link zu einer Zolldienststelle, die dazu berät.
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Schulz
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.07.05, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bedanke mich für die schnelle Antwort!

Methylphenidat ist ein Wirkstoff der wirklich unter das Betäubungsmittelgesetz fällt.
Hatte ich mir sowieso schon gedacht.

Da habe ich wohl schon wieder mal Pech gehabt...


Nochmals Danke,
Schulz.
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Letofred
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 11.01.06, 00:42    Titel: Re: Rezeptpflichtig, BTM, nicht EU Apotheke Antworten mit Zitat

Schulz hat folgendes geschrieben::
Ich leide seit ca einem Jahr unter Antriebslosigkeit, Konzentrationsschwierigkeiten, teilweise Niedergeschlagenheit.
ADHS habe konnte er mir dies allerdings nicht verschreiben. Nichtsdestotrotz würde mir CONCERTA wohl helfen.


Ich bin nur Apotheker und darf keine Diagnose stellen, doch darf ich sehrwohl die Verordnung des Arztes in Frage stellen.

ADHS heist Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Syndrom und wird vorwiegend bei Hyperaktiven Kindern eingesetzt, was ich bei Antriebslosigkeit als Kontraindikation sehen würde - mache mich aber gern nochmal schlau zum Wirkungsmechanismus, wenn du magst.

MfG
Apotheker A. Strümpel
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