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Möglichkeiten der Überprüfung durch höhere Stellen?

 
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Tr909Tom
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Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 12.07.05, 18:58    Titel: Möglichkeiten der Überprüfung durch höhere Stellen? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen Smilie

Ich bin Studiengangsprecher und wurde gebeten tätig zu werden, weil bei einer Klausur aus Sicht der Studierenden, die diese Klausur geschrieben haben, mehrere Dinge "falsch" gemacht wurden bzw. entgegen der ursprünglichen Ankündigungen abgefragt:

1. Die Aufgabenverteilung war anders als zuvor angekündigt. Soll heißen, dass anstatt 50%-50% ein Aufgabentyp 66% und der andere zu 33% ausmachte, was aus Sicht der Betroffenen einen klaren Nachteil darstellt, da sie glauben bei der angekündigten Verteilung bessere Chancen gehabt zu haben.

2. Es wurde eine Aufgabe abgefragt, die vorher ausdrücklich als NICHT relevant aus einem Fragenkatalog gestrichen wurde.

3. Entgegen der ursprünglichen "Vereinbarung" zwischen Dozent und Studierenden wurde ein Aufgabentyp nicht wie angekündigt in Teilaufgaben untergliedert, sondern die Aufgabe vom Umfang her nur marginal erleichtert und mit 45 Punkten versehen und dafür aber eine zusätzliche nicht minder schwere und zeitaufwendige ebenfalls mit 45 Punkten bewertete Aufgabe hinzugenommen. Ursprünglicher Stein des Anstoßes war, dass eine Aufgabe 90 Punkte hatte und so gestrickt war, dass man nur mit allen richtigen Teilergebnissen die Gesamtaufgabe lösen konnte. Deshalb wurde angefragt, ob diese Praxis sich verändern lässt, sodass man nicht gleich die ganze Prüfung nicht bestanden hat, weil man eben genau diese Aufgabe nicht konnte und die restlichen 30 Punkte zum Bestehen ohnehin nicht ausreichten.

4. Dieser Dozent ist der einzige von allen geprüften Fächern des Studienganges, der, über alle bisherigen Semester gesehen, einen Notenschnitt von 4,1 - 5 bei fast genau 40% hat und dabei unter einem Prozent Einser, knapp 9% Zweier, 29% Dreier und 23% Vierer. Nach seinen Aussagen hat er aber jedes Mal die Noten angehoben, da die Klausur sonst zu schlecht ausgefallen wäre!

Es ist etwas schwer das alles in die richtigen Worte zu fassen, aber ich hoffe, es vermittelt eine ungefähre Ahnung des Problems!?

Insgesamt hätte ich nun folgende Fragen:

1. Ist es möglich die Klausur-Praxis des Dozenten überprüfen zu lassen?
2. Wer wäre meine richtige Anlaufstelle innerhalb der Hochschule (auch im Hinblick auf die "political correctness")?
3. Sind solche "Fakten", wie die klare Negativ-Statistik oder das Abweichen von den Ankündigungen ein ausreichendes Kriterium für eine Überprüfung?
4. Sind diese "Fakten" evtl. justiziabel bzw. wann würden sie es?

Ich würde mich sehr über eine fachkundige Antwort freuen! Damit wäre mir und den Betroffenen sehr geholfen.

Schon jetzt dafür VIELEN DANK und mit freundlichen Grüßen

Thomas
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Die allgemeine Meinung ist nicht immer die wahrste. (Giordano Bruno, ital. Philosoph, 1548-1600)
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 12.07.05, 19:19    Titel: Re: Möglichkeiten der Überprüfung durch höhere Stellen? Antworten mit Zitat

Tr909Tom hat folgendes geschrieben::

Insgesamt hätte ich nun folgende Fragen:

1. Ist es möglich die Klausur-Praxis des Dozenten überprüfen zu lassen?


Ja bzgl. des Einzelfalles. Widerspruch/Klage bleibt den Betroffenen in jedem Fall. Generell hat man keinen Anspruch darauf einen Dozenten durch die Universität überprüfen zu lassen.

Allgemein für die Zukunft:Eher nein. Man kann es nur anregen. Wobei ein guter Teil des hier Beanstandeten höchstwahrscheinlich rechtlich völlig unbedenklich ist.

Tr909Tom hat folgendes geschrieben::

2. Wer wäre meine richtige Anlaufstelle innerhalb der Hochschule (auch im Hinblick auf die "political correctness")?I


"Dozent" ist vage. Wenn er keinen unmittelbaren Fachvorgesetzen hat, bleibt entweder der für studierendenbelange Zuständige Vertreter der Fakultät (üblicherweise ein Professor, gibt es aber nicht überall ) oder der Dekan selbst, ggf. der Rektor. Vermutlich eher incorrect aber durchaus denkbar wäre es, bzgl. ggf. entstandener Verfahrensfehler die jeweilige Prüfungsbehörde (=Universitätsverwaltung) zu kontaktieren.

Tr909Tom hat folgendes geschrieben::

3. Sind solche "Fakten", wie die klare Negativ-Statistik oder das Abweichen von den Ankündigungen ein ausreichendes Kriterium für eine Überprüfung?I


Eher letzteres.. Durchgefallene Studenten tendieren leider auch zu einer sehr einseitigen Betrachtungsweise des Geschhnisse, da kommt oft Freude auf, wenn die Gegenseite ihre Version erzählt.
Tr909Tom hat folgendes geschrieben::

4. Sind diese "Fakten" evtl. justiziabel bzw. wann würden sie es?
I


Justiziabel dbedeutet überprüfbar, nicht erfolgreich anfechtbar. Falls Sie letzteres meinen: Wenn echte Verfahrensfehler vorliegen würden oder die gestellte Klausur/Bewertung in für das Ergebnis ursächlicher Weise inhaltlich fehlerhaft wäre.

Allgemeine Inhaltliche Fehler sind extrem selten der Fall. Es reicht kaum aus, dass die Studenten im Vergleich zu anderen Professoren schlecht sind. Eine Klausur kann auch einfach einen objektiven Leistungsmaßstab abfragen. Wenn der sachgerecht ist, aber von keinem erfüllt wird, sind auch 100 % Durchfallquote rechtmäßig. Das Studium bildet nun einmal für den Beruf aus und da gibt es für einige Fehler keinerlei Toleranz.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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