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Verfasst am: 12.07.05, 20:10 Titel: Wohnungsverw. gibt nach Jahren Bürgschaft nicht wieder raus
Hallo,
ich hatte vor 4 Jahren eine Wohnung abgegeben, nach weiteren 2 Jahren eine nicht berechtigte Nebenkostenabrechnung bekommen, und diese wieder zurück geschickt.
Nun habe ich seit 2 Jahren von dieser Wohnungsverwaltung nichts mehr gehört, auch nicht auf mein Bitten hin, mir die damals hinterlegte Bankbürgschaft wieder herauszugeben, für die ich immer noch eine Avale an meine Bank zahlen muß.
Meine Frage:
Darf die W-Verwaltung diese Bürgschaft einfach einbehalten, selbst dann, wenn sie sich
selbst nie wieder bemüht hat, unberechtigte Forderungen bei mir einzutreiben?
Wie komme ich an die Bürgschaft, wenn die W-Verwaltung auf meine Schreiben gar nicht reagiert?
Welche Schritte kann ich einleiten? Soll ich mal versuchen, ob die W-Verwaltung mir
eine Verlusterklärung der Bürgschaft unterschreibt ? Wenn ja, warum sollten sie darauf antworten, wenn auf andere Schreiben nicht geantwortet wird ?
Vielen Dank für Antworten schon im voraus, ich weiß in dieser Sache echt nicht weiter.
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