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Durch ein offensichtlich defektes außen am Gebäude angebrachtes Fallrohr (Regenabluß vom Dach) wurde die Wand allmählich und längere Zeit unbemerkt feucht. Erst durch das Auftauchen vom Schimmel im Innern der Wohnung konnte dieser Defekt lokalisiert werden.
Ist meine Annahme korrekt, dass für den Schaden am Gebäude und die Schimmelpilzsanierung in dem betroffenen Raum die Gebäudehaftpflichtversicherung haftet?
Sofern von Bedeutung: es handelt sich um eine Eigentumswohnung, der Defekt am Fallrohl befindet sich am im Boden eingemauerten Endstück (-> Abfluß in die Kanalisation).
Sie schreiben, das Rohr war "offensichtlich defekt". Haben Sie dies Ihrem Verwalter mitgeteilt? Inwiefern hat er sich um die Behebung des Schadens gekümmert? _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Da es sich um eine kleine Eigentümergemeinschaft (3 Parteien) handelt, wobei Einer die Funktion des Verwalters übernommen hat, werden wir uns selbst um die Schadensbehebung kümmern. Wir haben "freie Hand", alles Nötige zu veranlassen.
Der "offensichtliche" Defekt ist lediglich an der Mauer, in der das Endstück des Fallrohrs eingemauert ist, - anhand der Nässe - sichtbar; ein Sachverständigengutachten wurde noch nicht veranlaßt.
Dass schnellstens gehandelt werden muss, steht außer Frage. Mir geht es vorab nur um die Klärung, wer für die Kosten aufzukommen hat.
Bitte schauen Sie in Ihren Versicherungsvertrag der Gebäudeversicherung, inwieweit innenliegende Regenfallrohre gegen Bruch mitversichert sind. Dann wird der Fall hierüber reguliert und Ihnen entstehen keine Kosten.
Ansonsten werden Sie wohl gemeinsam für den Schaden aufkommen müssen.
Normalerweise ist die Haftpflicht des Verwalters in der Haftpflichtversicherung der Eigentümergemeinschaft mitversichert. Nun hat der Verwalter gewisse Pflichten, z. B. auch sich um die Behebung von derartigen Schäden zu kümmern (so viel ich weiß).
Wird es aber so locker gehandhabt wie bei Ihnen, wüsste ich nicht, wofür der Verwalter haftbar zu machen ist. Sie hätten es ja reparieren lassen können, dann wäre es zu dem Folgeschaden nicht gekommen (Schimmel usw.). _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Da es sich um recht alte Versicherungsbedingungen handelt, die noch nicht so viele Ausschlüsse wie die aktuellen enthielten, nehme ich an, dass wir den Schaden über die Gebäudehaftpflichtversicherung abwickeln können.
Übrigens: ich hatte nie vor, den Verwalter haftbar zu machen, hatte lediglich die Befürchtung, für den Schaden selbst aufkommen zu müssen.
haftbar machen=Haftpflichtversicherung zahlt, nicht haftbar=Versicherung zahlt nicht. Das nur zum Verständnis. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
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