Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Nachklausur
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Nachklausur

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hochschulrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
nang
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.07.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 11:10    Titel: Nachklausur Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

nach den Verhaltensregeln hier im Forum, möchte ich mein Problem mal versuchen in allegmeiner Form auszudrücken.

Darf in Nachklausuren ein deutlich größeres Themengebiet abgefragt werden wie in der Ursprungsklausur? Oder müssen gleiche Bedingungen auch für die Nachklausur gelten?

Habe versucht zu diesem Thema etwas in der SPo zu finden, leider keinen passenden § gefunden. Also gehe ich richtg in der Annahme, dass der Professor hier willkürlich handeln kann.

Würde mich freuen, wenn ein paar Leute ihre Erfahrungen schildern könnten. Oder konkrete Tipps haben was man ggf. machen könnte.

Viele Grüße
Andreas
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 12:25    Titel: Re: Nachklausur Antworten mit Zitat

nang hat folgendes geschrieben::
Hallo Forum,

nach den Verhaltensregeln hier im Forum, möchte ich mein Problem mal versuchen in allegmeiner Form auszudrücken.

Darf in Nachklausuren ein deutlich größeres Themengebiet abgefragt werden wie in der Ursprungsklausur? Oder müssen gleiche Bedingungen auch für die Nachklausur gelten?


Per se Ja.

Der Prüfungsrahmen wird allein durch die Studien-/Prüfungsordnung gezogen.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nang
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.07.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antwort.

Also darf der Dozent andere Bedingungen für die Nachklausur schaffen ohne diese anzukündigen?

Wenn ich das richtig interpretiere darf der Dozent den Themenbereich so erweitern, wie er möchte und kann dadurch eine ungleiche Situation für die Nachschreiber schaffen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn keine Selbstbindung an einen bestimmten Themenbereich bzgl. der Nachklausur vorläge grds ja.

Das ist auch per se keine relevante Ungleichbehandlung.

Prüfungsstoff ist nicht, was der Student gern hätte. Prüfungsstoff sit grds. der Ausbildungsstoff laut Studienordnung. Das muss nicht einmal identisch sein mit dem Stoff der Vorlesung.

Aus diesem Themenbereich kann die Auswahl des Klausurstoffes kommen.

Ob der Student diese dann als "schwer" oder "leicht" einordnet ist grds. ohne Belang. Ebenso ob eine Klausur eine höhere Stoffbreite (Quantität) aus dem Prüfungsstoff abfragt.

Anderes kann sich lediglich aus weiteren Umständen ergeben.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nang
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.07.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Frage zielte auch vielmer auf die Quantiät des Lernstoffs ab.
Nicht auf die Schwierigkeit bzw. Komplexität einer Aufgabe.
Es geht mir einfach nur darum, dass man durch so eine Ungleichbehandlung massiv benachteiligt wird, da man einfach von gleichen Voraussetzungen ausgeht.

Ich finde Ihre Antworten sehr subjektiv bzw. die Antworten haben einen leichten Einschlag nach dem Motto "der faule Student" will nichts lernen. Ich würde garantiert nicht solche Fragen stellen, wenn ich auf die Klausur nichts gelernt hätte. Ich fühle mich einfach ungerecht behandelt durch einen Dozenten. Aber nicht weil ich zu faul war gewisse Themenbereiche zu lernen, sondern weil ich von gleichen Voraussetzungen wie bei der Erstklasur ausgegangen bin.


Zuletzt bearbeitet von nang am 13.07.05, 14:53, insgesamt 2-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

nang hat folgendes geschrieben::
Meine Frage zielte auch vielmer auf die Quantiät des Lernstoffs ab.
Nicht auf die Schwierigkeit bzw. Komplexität einer Aufgabe.
Es geht mir einfach nur darum, dass man durch so eine Ungleichbehandlung massiv benachteiligt wird, da man einfach von gleichen Voraussetzungen ausgeht.

Okay es zeigt mir mal wieder, dass es einfach Willkür ist wie der Dozent eine Klausur aufstellt und welches Themengebiet(e) er abfragt. Welche Sinn solche Regelungen haben ist mir wirklich ein Rätsel.


Ich hatte auch zur Quantität Stellung genommen

Wenn Sie es nicht verstehen wollen, kann Ihnen auch keine Erklärung helfen, tut mit leid.

Was soll daran so schwer zu verstehen sein, dass grds. der komplette für den Studiengang/den konkreten Kurs vorgesehene Lernstoff auch geprüft werden darf? Das ist nicht die Grundschule, sondern eine Berufsausbildung.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nang
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.07.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, da haben Sie recht. Es ist eine Berufausbildung. Komischerweise hat dieser Dozent ein paar Begriffe abgefragt. Um sich in einem gewissen Themengebiet auszukennen geht es darum die Zusammenhänge zu verstehen und nicht um einzelne unwichtige Begrifflichkeiten wie in der Grundschule runterbeten zu können. Woher sollte ich die Begrifflichkeiten kennen, die nicht zum elementaren Wortschatz dieses Fachgebietes gehören.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

nang hat folgendes geschrieben::
Ja, da haben Sie recht. Es ist eine Berufausbildung. Komischerweise hat dieser Dozent ein paar Begriffe abgefragt. Um sich in einem gewissen Themengebiet auszukennen geht es darum die Zusammenhänge zu verstehen und nicht um einzelne unwichtige Begrifflichkeiten wie in der Grundschule runterbeten zu können. Woher sollte ich die Begrifflichkeiten kennen, die nicht zum elementaren Wortschatz dieses Fachgebietes gehören.


Indem Sie diese lernen, so brachial es ggf. klingt. Zur Notendifferenzierung dürfen grds. auch Dinge abgefragt werden, die nicht als selbstverständlich vom Durchschnittsstudenten beherrscht werden. Ob der geprüfte Stoff inhaltlich zu schwer war, dürfte sich erst nach umfassenden Expertengutachten ergeben. Es bemisst sich auch nicht nach dem schwierigkeitsgrad einzelner Fragen, sondern vor allem dem Gesamtbild der Klausur.

Wenn Sie der Ansicht sind, die Prüfungsbedingungen seien ungleich gewesen, können Sie dies rechtlich prüfen lassen. Theoretisch kann es durchaus Klausuren geben, die sogar objektiv zu schwer sind. Praktich ist es aber in der Regel so, dass ein überragender Student das abgefragte Wissen der schwierigsten Aufgaben haben könnte, nur eben die Mehrheit der Studenten nicht. Genauso können solch Lücken übrigens bei der Bemessung des Ergebnisses ausgeglichen werden. Klassisches Beispiel sind Klausuren mit dem Umfang von mehr als 100 % Rohpunkten, wobei es schon für 100 % die Bestnote gibt.

Gleiches bei sonstigen Prüfungsbedingungen. Beschränkungen des Lernstoffs begründen für sich keine automatische Pflicht, das generell zu machen. Für ein rechtswidrige Ungleichbehandlung bedarf es schon mehr.

Was Sie evtl. nicht erkennen ist der Unterschied zwischen den generellen rechtlichen Rahmenbedingungen, die nun einmal bestehen und i.d.R. sachgerecht sind und dem Verhalten im Einzelfall.Die Rahmenregeln als solche in Frage zu stellen, nur weil man keine Lust hat, deren Sinn und Zweck zu akzeptieren, hat nichts mit Sachlichkeit zu tun.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nang
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.07.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich verstehe ich was Sie meinen, aber ich glaube Sie schweifen sehr von der ursprünglichen Fragestellung ab. Es geht nicht um die Schwierigkeit einzelner Fragen, es geht um das Themengebiet. Ich weiss nicht das Sie studiert haben wahrscheinlich Jura. Wenn ihr Dozent gesagt hat für die Klausur sind nur strafrechtliche Themen vorgesehen und er bringt einen Fall bezüglich Familienrecht glaube ich wohl kaum, dass Sie detailliert diese Fragen beantworten hätten können, da Sie sich auf ein ganz anderes Thema vorbereitet hatten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

nang hat folgendes geschrieben::

Natürlich verstehe ich was Sie meinen aber ich glaube Sie schweifen sehr von der ursprünglichen Fragestellung ab. Es geht nicht um die Schwierigkeit einzelner Fragen, es geht um das Themengebiet.


Etwas widersinnig, nachdem sie das Thema "einzelne Fragen" eingeführt haben mit
nang hat folgendes geschrieben::

Komischerweise hat dieser Dozent ein paar Begriffe abgefragt. Um sich in einem gewissen Themengebiet auszukennen geht es darum die Zusammenhänge zu verstehen und nicht um einzelne unwichtige Begrifflichkeiten

nang hat folgendes geschrieben::

Ich weiss nicht das Sie studiert haben wahrscheinlich Jura. Wenn ihr Dozent gesagt hat für die Klausur sind nur strafrechtliche Themen vorgesehen und er bringt einen Fall bezüglich Familienrecht glaube ich wohl kaum, dass Sie detailliert diese Fragen beantworten hätten können, da Sie sich auf ein ganz anderes Thema vorbereitet hatten.


Es wäre schön gewesen, wenn Sie zumindest Ihre eigene Frage artikulieren könnten.

Wo haben Sie denn angefangen zu diskutieren, dass der Dozent für besagte Nachklausur eine Einschränkung des Prüfungsstoffs vorgenommen hat und gegen diese verstoßen hat? Bislang ist das Thema doch eher, dass er keine Einschränkung vorgenommen hat.

Ernsthaft: Das ist kein Jaulwettbewerb über die "Fairness" des Studiums aus Sicht des Studenten. Das mag emotional ja ganz nett sein, aber die rechtliche Realität ist sehr nüchtern. Hier kollidieren Grundrechte von Dozenten und Studenten und vor allem Sachlichkeitserwägungen im Hinblick auf eine effektive Berufsausbildung. Gleichbehandlung im Sinne von Prüfungsgerechtigkeit ist kein Selbstzweck und wird durch eine Vielzahl anderer Wertungen relativiert.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nang
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.07.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Frage habe ich im ersten Thread artikuliert.

Zitat:
Ob der Student diese dann als "schwer" oder "leicht" einordnet ist grds. ohne Belang

Habe ich mich darüber beklagt, wie schwer die Klausur war? NEIN!

Zitat:
Prüfungsstoff ist nicht, was der Student gern hätte.

Und was hat diese Aussage bitte mit der Beurteilung der Situation zu tun?NICHTS!

Zitat:
Was soll daran so schwer zu verstehen sein, dass grds. der komplette für den Studiengang/den konkreten Kurs vorgesehene Lernstoff auch geprüft werden darf? Das ist nicht die Grundschule, sondern eine Berufsausbildung.

Auch eine nette Aussage aber ist ein wenig am Thema vorbei, siehe erster Tread.

Und so könnte ich alle Aussagen von Ihnen kommentieren und dann würden noch ganz wenige übrig bleiben, die ich als verwertbare Informationen für mich nutzen kann.
Ein Tipp möchte ich Ihnen trotzdem noch geben. Lassen Sie einfach in Zukunft ihre persönlichen Wertungen und Vorbehalte weg(siehe oben), dann sind Ihre Aussagen glaubwürdiger und die Diskussion zieht sich auch nicht so in die Länge.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mtb
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Bei meinem Studiengang schränken die Dozenten, meistens in der letzten Vorlesungsstunde, den Prüfungsstoff ein, in dem sie bestimmte Themen ausschließen. Ich meine, irgendwo gelesen zu haben, dass dieser Ausschluss dann auch verbindlich ist.
War das bei Ihnen nicht der Fall?

Während meines Studiums wurde mal eine Klausur, für die 40% der Gesamtpunkte als Bestehensgrenze angesetzt waren, trotz gegenteiliger Zusage vor der Klausur, die Bestehensgrenze nach der Klausur auf 60% der Punkte angehoben.
Das führte unter den Studierenden natürlich zu Aufregung und Empörung. Allerdings unberechtigt, denn der der Dozent kann das willkürlich festlegen.
Wir waren bei dieser Klausur also gegenüber den Studenten der vorherigen Semester benachteiligt, da diese immer nur 40% der Gesamtpunkte als Bestehensgrenze erreichen mussten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 16.07.05, 22:23    Titel: Antworten mit Zitat

mtb hat folgendes geschrieben::

Wir waren bei dieser Klausur also gegenüber den Studenten der vorherigen Semester benachteiligt, da diese immer nur 40% der Gesamtpunkte als Bestehensgrenze erreichen mussten.


Nein. Das ist ein ganz typischer Denkfehler. Dabei geht unter, dass nicht jede Klausr gleich schwer ist.

60 % der Rohpunkte einer leichten Klausur/großzügig korrigierten Klausur kann immer noch eine höhere Bestehensquote auslösen als 40 % der Rohpunkte einer brachial harten Klausur.

Genau solche unreflektierten Argumentationen führen oft dazu, dass Studenten dann bei Rechtsbehelfen oder bei Verhandlungen mit den betreffenden Entscheidngsgremien nicht ernst genommen werden. Und auch nicht ernst genommen werden müssen. Traurig
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hochschulrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.