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Verfasst am: 13.07.05, 16:20 Titel: mieter putzen zu wenig
Guten Tag,
was tun, wenn ein Wohnungsmieter zu wenig putzt? Das betrifft sowohl die Wohnung (Böden, Toilette, mitvermietete Küchengeräte und -schränke) als auch das Treppenhaus. Ich habe keine Kaution verlangt und sehe es nun kommen, dass ich beim Auszug der Mieter eine Putzfrau bestellen muss. Darauf angesprochen putzen die Mieter ein wenig, aber nicht gründlich. Kann ich in einer Abmahnung hinweisen auf eine allgemeine Pflicht zur Reinigung der Wohnung? Auf welche BGB-Paragraphen kann ich mich beziehen? Wie muss ich formulieren?
Innerhalb der Wohnung kann der Mieter so wenig oder soviel putzen wie er will. Solange dadurch das Eigentum nicht beschädigt wird kann der VM nichts machen. Wegen dem Treppenhaus kann wenn dort der Mieter seinen Verpflichtungen (im Mietvertrag vereinbart) nicht nach kommt eine Putzkraft eingestellt werden und die Kosten auf den Mieter umgelegt werden (sofern im Mietvertrag vereinbart). Natürlich kann der Mieter wegen dem Treppenhaus auch abgemahnt werden.
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