Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Durch einen fremden Auftraggeber wurde eine Leistung an einem Haus erbracht in deren Verlauf die Attikablende beschädigt wurde. Durch die ausführende Fa. wurde der Schaden gemeldet und ein Schadensabzug von 50 % vorgenommen mit einer Begründung von einer Restlebensdauer von 26 jAHREN:
Nun das Problem: Es handelt sich um eine Platte aus Asbestzement und wird heute nicht mehr verwandt bzw. hergestellt. Somit ist ein Austausch einer einzelnen Platte auch optisch nicht korrekt, da die Fassade ( Attika )einen total anderen Farbton innerhalb der Attikaverkleidung erhält. Muss dies geduldet werden? Durch eine Erneuerung einer einzelnen Platte entsteht meines Erachtens ein erneuter Mangel durch ein unheitliches Erscheinungsbild. Muss der Eigentümer des hauses dies dulden obwohl er nicht Auftraggeber noch Ausführender war?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.