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Kann mir bitte einer einen Hinweis geben , was im RA -Deutsch ein ,, Tischgutachten ,, bedeutet ???heißt dass, zusammen an einem Tisch verhandeln mit RA , um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen und damit Kosten zu sparen ??WAs ist ,wenn ich diese Variante ablehne und wie lange muß eine Frist, die ich zum Vorschlag -Unterhaltszahlung für Kind und Frau fordere ,dauern? Kann ich die per heute bis zum 1.11.04 setzen ??Grüßchen sum sum
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