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Verfasst am: 13.07.05, 21:23 Titel: Regressansprüche der privaten KV an gegnerische Haftpflicht
Hallo
Wenn man aufgrund eines Unfalls frühzeitig in Rente geht und deshalb bei seiner privaten Krankenversicherung in den ST Tarif wechseln kann/darf/muss
weil man ja erwerbsunfähiggeworden ist,
nimmt dann die eigene private Krankenversicherung die gegnerische Vers. in Regress und lässt sich die Differenz zum normalen monatlichen Beitrag zahlen?
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