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Mieter A will zum 31.07. ausziehen. Vermieter B kommt vorher vorbei und sieht, dass die Zarge der Wohnungseingangstüre beschädigt ist...will diese daraufhin auswechseln lassen. Damit ist Mieter A nicht einverstanden, weil er der Meinung ist, dass es ausreicht, diese fachgerecht zu reparieren. Ausserdem ist Mieter A der Ansicht, dass den Vermieter B eine "Mitschuld" trifft, was die kaputte Zarge angeht. Folgende Geschichte: Mieter A hat irgendwann einen seiner zwei Wohnungsschlüssel verloren und ist folglich nur noch im Besitz des einen. Eines Tages geht Mieter A in den Keller um etwas herauf zu holen, die Wohnungstür fällt durch einen Windzug zu, wobei sich der einzig noch vorhandene Schlüssel in der Wohnung befindet. Der Herd ist währenddessen an und Mieter A ruft Vermieter B an, zum Zwecke, schnell einen Schlüssel nachmachen lassen zu können...Vermieter B ist aber lt eigener Aussage nicht mehr im Besitz der für das Nachmachen erforderlichen Schlüsselkarte (Sicherheitsschloss). Ein kopieren des Schlüssels ist also nicht möglich. Mieter A ruft also mehrere Schlüsseldienste an, diese hätten aber alle erst in ein paar Stunden kommen können um die Tür zu öffnen. Aufgrund des angeschalteten Herdes bekommt Mieter A Panik, dass die Wohnung in der Zeit abbrennen könnte, und bedient sich statt des Schlüsseldienstes einer anderen Methode, die Türe zu öffnen. Da sich die Beschädigung der Türzarge hieraus ergeben hat, ist Mieter A also der Meinung, dass Vermieter B eine Mitschuld an dem Vorfall trifft und er nicht alleine für die Kosten der Reparatur bzw Auswechslung verantwortlich gemacht werden kann. Wie sieht hier die Rechtslage aus?
Wenn A ohne Schlüssel aus der Wohnung geht ist A selbst Schuld und hat für die daraus resultierenden Folgen nunmal grade zu stehen. B kann ja nichts dafür das A einen Schlüssel verliert und dann sogar in der Wohnung liegen lässt. Eine Mitschuld des B ist hier nicht zu erkennen. A wird den Schaden komplett bezahlen müssen.
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 298 Wohnort: Hessen in de Pampa
Verfasst am: 14.07.05, 09:11 Titel:
jo, vor allem ist so ein Schlüssel mit Schlüsselkarte auch ruckzuck wärend der Herd vor sich herbrodelt gemacht *logo*
Macht wohl mittlerweile jeder Mister Minit in Sekunden, die haben mittlerweile die Lizenzen zu Schlüsselkarten _________________ manchmal ist es einfacher einem Blinden die Farben zu erklären.....
tatsächlich ist hier eine Mitschuld des VM nicht feststellbar.
Was mir jedoch aufgefallen ist, sind weitere Kosten, die auf Sie zukommen, nämlich für ein neues Sicherheitstürschloss, und wenn das ein Schlüssel war, mit dem man sowohl die Wohnungstür, wie die Hauseingangstür öffnet, auch für das Schloss in der Haupteingangstür.
etwas, das in diesem Thread noch gar nicht diskutiert wurde:
Sandra 71 schrieb:
Zitat:
Vermieter B ist aber lt eigener Aussage nicht mehr im Besitz der für das Nachmachen erforderlichen Schlüsselkarte (Sicherheitsschloss)
Wer bitte ist in diesem Fall dann im Besitz der Schlüsselkarte? Und kann sich ggf. Nachschlüssel anfertigen lassen- mit der möglichen Folge eines unberechtigten Zutritts in die Wohnung? Hätte nicht eigentlich der Vermieter B in diesem Beispiel unverzüglich die Schlösser auf seine Kosten austauschen lassen müssen, um Mißbrauch zu verhindern? Es sei denn, er könnte nachweisen oder erklären, daß ein Mißbrauch der Schlüsselkarte nicht möglich ist, mit allen Relevanzen ...
Hilft zwar nicht zur Klärung der Ursprungsfrage, aber ggf. als Argument zur Entgegnung der von jmiermik angesprochenen möglichen Folgekosten für neue Schlösser.
Hilft zwar nicht zur Klärung der Ursprungsfrage, aber ggf. als Argument zur Entgegnung der von jmiermik angesprochenen möglichen Folgekosten für neue Schlösser.
Kaum, denn der Mieter hat zuvor schon einen Schlüssel verloren, und dadurch das Schloss hätte so oder so ausgetauscht werden müssen. Wohl auf Kosten des Mieters.
Damit ist Mieter A nicht einverstanden, weil er der Meinung ist, dass es ausreicht, diese fachgerecht zu reparieren.
Meines Wissens reicht das vollkommen aus. Ansonsten müsste sich der Vermieter einen Abzug "Neu für Alt" gefallen lassen. Oder liege ich jetzt völlig daneben?
BTW: Wie siehts eigentlich in einem solchen Fall mit der Haftpflichtvericherung aus. Müsste die nicht für den Schaden einspringen?
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