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Was gehört zu Mietsachschaden, wie darf der aussehen?

 
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Hausmaus
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.07.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Halle

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 08:48    Titel: Was gehört zu Mietsachschaden, wie darf der aussehen? Antworten mit Zitat

Hallo, bin neu hier und hoffe auf Hilfe! Hoffe, der Text ist so okay formuliert!
Nach 3 Jahren aus Mietwohnung ausgezogen.. Die Wohnung wurde vom Verwalter abgenommen als okay, schriftlich im Abnahmeprotokoll. Jetzt kommt der VM mit Rechnungen für neues Waschbecken, da war ein kleiner Sprung drin in der Schüssel, in der Dusche Abplatzer, zwei von Stecknadelkopfgrösse. Das Waschbecken wurde schon vor der Abnahme ausgewechselt, den Schaden an der Wanne, auch okay. Nach 2 Tagen kam noch eine Rechnung für die gesamte Dusche, angeblich hätte sie auch Dellen und Abplatzer. Das Teil wurde ohne unser Wissen ausgetauscht, wobei der Mieter der Meinung ist, dass hier kein Schaden vorlag. Auch sollen sämtliche Armaturen nicht mehr brauchbar gewesen sein. Als Laie betrachtet waren diese alle, vor 3 Jahren eingebaut bei Neubezug, voll funktionstüchtig.
Was gehört zu einer normalen Abnutzung? Wenn die Schäden nicht im Protokoll angegeben sind, kann der VM im Nachhinein da überhaupt noch Ansprüche stellen?
Wir sind ja grundsätzlich dazu bereit, unseren Schaden zu bezahlen, aber bitte auch nur das, was wir verursacht haben!
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 11:30    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der VM ein Abnahmeprotokoll unterschreibt, in dem alles als "OK" bezeichnet wird, kann er weitere Forderungen nur stellen, wenn er dem M arglistige Täuschung nachweisen kann.
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