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Bedarfstgemeinschaft auflösen - Kündigungsfrist?

 
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nanook
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 10:41    Titel: Bedarfstgemeinschaft auflösen - Kündigungsfrist? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

hab da folgende Frage:

Wenn zwei Personen gemeinsam eine Wohnung angemietet haben und beide auch im Mietvertrag stehen, wie sieht da die Kündigungsfrist aus, wenn einer ausziehen will bzw. worauf muss man achten?

Darf der Mieter, wenn der andere sich bereit erklärt, die volle Miete zu übernehmen, fristlos kündigen? Oder kann der Vermieter darauf bestehen, dass der Mieter noch drei Monate im Mietvertrag stehen bleibt?

Hintergrund sollte in dem Fall sein, dass der Mieter, der kündigen will, Hartz IV bekommt und die Miete zu hoch ist, sich also eine günstigere Wohnung sucheen muß.

Vielen Dank,
nanook
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

Tja wenn beide Mieter den Mietvertrag unterschrieben haben können auch nur beide gemeinsam kündigen. Ein Mieter alleine kann nicht kündigen. Es besteht aber die Möglichkeit den einen Mieter aus dem Mietvertrag zu streichen, wenn alle Parteien dem zustimmen (was der VM wohl kaum tun wird).
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

Beide müssen unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen.

Derjenige, der drinbleiben will, muß einen neuen Vertrag mit dem VM schließen. Er hat aber keine Garantie, dass der VM einen Vertrag mit ihm schließt, der VM kann auch eine andere Miete fordern etc...

Durch einvernehmliche Lösung aller drei kann man natürlich alles mögliche wirksam vereinbaren, auch sofortiges Ausscheiden
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