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Nebenkostenpauschale

 
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cats8
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.07.2005
Beiträge: 14
Wohnort: Essen

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 10:02    Titel: Nebenkostenpauschale Antworten mit Zitat

Hallo,
wir zahlen seit 5 Jahren eine Nebenkostenpauschale und haben daher auch nie eine Nebenkostenabrechnung erhalten.Nun meint unsere Vermieterin wird verbrauchen zu viel Wasser und will bei uns eine Wasseruhr installieren.Müssen wir das zulassen?Wenn ja,wie erfolgt die Abrechnung,da wir nicht wissen welcher Betrag für Wasser in unserer Pauschale enthalten ist.

Danke für Infos

Andrea
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Susanne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

Einerseits muss der Einbau der Wasseruhr vom Mieter geduldet werden, da es sich um eine Modernisierung handelt, weiterhin kann der VM 11% der Kosten auf die jährliche Miete umlegen.

Andererseits ist die Kostenpauschale per MV vereinbart, durch die Wasseruhr wird der VM eine Änderung wünschen- die ist damit allerdings einseitig und der Mieter muss nicht zustimmen.
Welche Lösung würden die Mitleser hier sehen?
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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thdoerfler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Wasseruhr ist KEINE Modernisierung.

Und wenn im MV eine Nebenkostenpauschale vereinbart ist, dann bleibt es auch dabei und der VM kann nicht künftig nach Verbrauch abrechnen.

Wenn es im MV vereinbart ist, dann kann der VM aber die Pauschale anheben. Dann muß er begründen, was sich genau verändert hat und der M muß dann die erhöhte Pauschale zahlen.
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jmiernik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 254
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wenn es im MV vereinbart ist, dann kann der VM aber die Pauschale anheben. Dann muß er begründen, was sich genau verändert hat und der M muß dann die erhöhte Pauschale zahlen.


...und wahrscheinlich gerade aus diesem Grund will der VM diese Wasseruhr installieren.
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

thdoerfler hat folgendes geschrieben::
Eine Wasseruhr ist KEINE Modernisierung.

Und wenn im MV eine Nebenkostenpauschale vereinbart ist, dann bleibt es auch dabei und der VM kann nicht künftig nach Verbrauch abrechnen.



Der Einbau von Wasserzählern dient der Einsparung von Wasser und ist damit eine Modernisierung. Die Duldungspflicht ergibt sich aus § 554 Abs.2 Satz 1 BGB.

Nach dem Einbau von Wasserzählern kann der Vermieter nach § 556a Abs. 2 Satz BGB durch Erklärung in Textform bestimmen, dass die Wasserkosten abweichend von den getroffenen Vereinbarungen nach Verbrauch umgelegt werden. Die Erklärung wirkt nach § 556a Abs. 2 Satz 2 ab Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums. Eine vereinbarte Betriebskostenpauschale oder Inklusivmiete ist nach § 556a Abs. 2 Satz 3 BGB entsprechend zu reduzieren.
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 09:25    Titel: Antworten mit Zitat

Der Einbau von Wasserzählern dient der Einsparung von Wasser und ist damit eine Modernisierung. Die Duldungspflicht ergibt sich aus § 554 Abs.2 Satz 1 BGB.

Hä ? Der Wasserzähler mißt doch nur den Durchfluß, wie der Name schon sagt, Genau wie ein Stromzähler. Dadurch allein wird doch kein Wasser gespart.

Somit ist die Wasseruhr nur eine Meßeinheit und keine Modernisierung in dem Sinne.
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 09:39    Titel: Antworten mit Zitat

Der Einbau von Wasserzählern wird von den Gerichten durchweg als Modernisierung anerkannt. Inwiefern die Funktion damit zu tun hat oder es durchaus nur den psychologischen Effekt des "Wassersparens" bewirkt ist irrelevant.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

Unter Modernisierung fallen Maßnahmen zur Einsparung von Energie oder Wasser, Verbesserung des Schallschutzes, der Wasserversorgung, der Entwässerung und der sanitären Einrichtungen aber auch die Einrichtung von Kinderspielplätzen und Grünanlagen......
Ich sehe hier auch eine Modernisierung durch den Einbau von Wasserzählern. Jedenfalls ist es eine Verbesserung !
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