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Scheidung u. Private Insolvens ?

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 16.10.04, 22:20    Titel: Scheidung u. Private Insolvens ? Antworten mit Zitat

Wie wichtig ist bei einer anmeldung eines Privaten Insolvensferfahren eine Scheidung? (bzw. hätte die Scheidung vorteile)

Eheman trennte sich von mir 2001, erklährte alle schulden zu übernehmen, die forderungen der Gläubiger gehen noch an mich, da ich geschäftsführerin war.

Trotz verkauf der Firma und Schuldenübernahmeerklährung des noch ehemans bekomme ich noch alle vorderungen der Gläubiger (Finanzamt, Gewerbeamt, Steueramt, u.ä.)

Trotz übergabe an Anwalt und erklährung eines priv. Insolvensferfahren drängt dieser nur auf die Scheidung Ehemans. (Hat dies einen grund ?)
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Hans_Köln
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 236
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 17.10.04, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Tini,

die von Dir genannten Gläubiger kümmern sich nicht um die Schuldübernahme. Du bist der Schuldner und an den halten die sich. Du kannst nur im Wege des Rückgriff aus der Schuldübernahme Ansprüche gegen Deinen Mann geltend machen.

Eine Scheidung hat auf ein privates Insolvenzverfahren möglicherweise Einfluss hinsichtlich des geschuldeten Unterhalts des Unterhaltsverpflichteten. Soweit der den Pfändungsfreibetrag übersteigt, kann er den Gläubigern zur Schuldentilgung zur Verfügung stehen.

Gruss Hans
_________________
Fragt den, der was davon versteht.
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Gast






BeitragVerfasst am: 17.10.04, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,


mein mann zog im Jan. 2001 aus der ehelichen Wohnng aus, nahm alle Geschäftsunterlagen mit obwohl ich Geschäftsführerin war. Jetzt drängt er zur Scheidung nd ich habe immer noch die Schulden.

Ich habe von ihm eine Notarielle beglabigund das er die Firma im März 2001 abkaufte und alle Schulden übernimmt. Die Gläubiger tretten an mich herran und beachten die Notarielle beglaubigung nicht.

Ein Anwalt bot mir ein privates Insolvensverfahren an. Vorher soll aber die Scheidung sein, über denn verlauf des Insolvensferfahren habe ich noch keine invormation von ihm, er sagt es müsse erst die Scheiung sein, das mit den Schulden könne nicht bei der Scheidung geklährt werden.

Ich verstehe diese nicht und fühle mich zur scheidung gedrängt. Ausserdem möchte der Anwalt für das Insolvensferfahren schon Lohn haben.

Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe weiß ich nicht mehr wie ich noch alles bezahlen soll und recht bekomme ich seit 3 Jahren auch nicht.
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Gast






BeitragVerfasst am: 18.10.04, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

tini hat folgendes geschrieben::

Ich habe von ihm eine Notarielle beglabigund das er die Firma im März 2001 abkaufte und alle Schulden übernimmt. Die Gläubiger tretten an mich herran und beachten die Notarielle beglaubigung nicht.


hallo tini,

die gläubiger müssen diese notarielle vereinbarung auch nicht beachten, des es ist nur eine vereinbarung zwischen dir und deinem mann, die gläubiger haben damit nichts zu tun. hättest du forderungen von den gläubigern vermeiden wollen, hättest du mit den gläubigern eine haftungsentlassung vereinbaren müssen bzw. mit den gläubigern eine haftungsübernahme deines mannes vereinbaren müssen.

die von dir genannte notarielle haftungsübernahme ist nur ein privatrechtlicher sachverhalt zwischen deinem mann und dir, gilt also nur in dem innenverhältnis deines mannes und dir.
das hat zur folge, dass die gläubiger die verbindlichkeiten nach wie vor von dir fordern können, du aber deinen mann dafür in regress nehmen kannst, sprich dir das geld von ihm zurückholen kannst. nur wo nix ist, da kann man auch nix holen. wenn dein mann nicht leistungsfähig ist, also nix besitzt und nur einkommen unterhalb der pfändungsfreigrenze hat, dann wirste von ihm das geld auch nicht wiedersehen.

gruss

s'gästle
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