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Problem:
Gebäudeversicherung zahlt grundsätzlich den bei einem Brand zerstörten Carport. Dieser Carport war Teil einer Reihencarport-Anlage mit 20 Carports, die alle abgebrannt sind. Die Neuerrichtung meines Carports (der sich in der Mitte befindet) ist lt. Angebot jetzt ca. 4 x so teuer, wie die ursprüngliche Anschallfung vor 6 Jahren. Die Versicherung fordert nun von mir Angebote anderer Unternehmer. Die anderen Unternehmen können aber diesen Carport-"teil" nicht bauen, da die übrigen 19 Carports von eben diesem (dem teuren) Unternehmen wiederhergestellt werden und meiner sich in der Mitte befindet.
- Ist die Versicherung jetzt verpflichtet diese "teure" Lösung zu erstatten?
- Kann ich, wenn ich keinen neuen Carport bauen will, trotzdem mit der Versicherungserstatttung rechnen?
zu Frage 1 Antwort unter Vorbehalt (muss ich erst noch genau nachprüfen); aber ich denke mal, wenn es nur einen Anbieter gibt, der den Carport wieder aufbauen kann, dann sind diese Kosten zu ersetzen.
Bedingungsgemäß sind in der Wohngebäudeversicherung die Wiederherstellungskosten versichert.
Die Frage ist, warum ist das jetzt plötzlich viermal so teuer? gleiche Carports, gleiche Firma, woher diese Preissteigerung?
zu Frage 2: Wenn das zerstörte Gebäude nicht wieder hergestellt wird, wird nur der Zeitwert ersetzt. Zeitwert ist damaliger neuwert (Herstellungskosten) abzüglich eines Abschlages für Alter und Abnutzung. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
4 x so teuer, wohl deshalb, weil die übrigen 19 Carports einem Besitzer gehören und der Carportbauer ein Verwandter dieses Besitzers ist.
unter diesen voraussetzungen wird es in den bei mir bekannten fällen immer billiger, anstatt teurer. oder gilt hier: "die versicherung zahlts, dann hau mal ordentlich drauf?" _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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