Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Reisegewerbeschein für den Flohmarkt?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Reisegewerbeschein für den Flohmarkt?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
reginalein
Gast





BeitragVerfasst am: 15.09.04, 20:47    Titel: Reisegewerbeschein für den Flohmarkt? Antworten mit Zitat

Hallo, kennt sich jemand damit aus ob man wenn man sich regelmäßig auf den Flohmarkt stellte einen Reisegewerbeschein braucht?

Ich frage aus folgendem Grund.In den letzten Jahren hat sich bei mir allerhand Schmuck , Kleider, Schuhe und Zubehör wie auch Kosmetik angesammelt.Um wieder platz zu bekommen stelle ich mich regelmäßig einmal die Woche auf den Flohmarkt.Ich bekomme auch noch viele SAchen von Freundinnen die Kosmetikläden haben wie Nagellacke, Lippenstife usw.!Diese Waren sind unbenutzt und Original zu teilweise.

Iregendwann einmal ging dann die Polizei über den Flohmarkt und meinte ich würde Neuware verkaufen, was so gesehen ja nicht stimmt.Trotzdem haben Sie meine Personalien wie bei einem Betrüger aufgenommen, obwohl ich erklärt habe wo die SAchen herstammen.ICh selbst bin auch selbstständig in der Modebranche tätig, habe viele Kleider, die ich nie getragen habe.(Gewerbeschein hierfür habe ich).Außerdem meinten sie ich sollte mir eine Reisegewerbeschein besorgen für Neuware?

Nun meine Frage: Ist das überhaupt nötig, und was kann nach Aufnahme der Personalien noch auf mich zukommen?

Ich war gleich danach auf dem Gewerbeamt und da wurde ich nur aufgelacht für was ich einen Reisegewerbeschein für den Flohmarkt wollte.Das hätten sie noch nie gehört oder ob ich zu den fliegenden Händler übersiedeln wollte die von Rummel zu Rummel ziehen??Dann brächte ich das, so nicht, da ich meine privaten Sachen, ob neu und unbenutzt oder getragen so auf jedem Flohmarkt veräußern könnte.

Was ist nun korrekt?
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.