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Verfasst am: 16.10.04, 23:03 Titel: Staatenlos? ist Einbürgerung möglich?
Hallo,
ein Kollege von mir hat folgendes Problem.
Seit der Geburt ist er in DE (30 Jahre lang), Seine Mutter hatte damals die Ex Jugoslawische Staatsangehörigkeit, Sie war mit dem Vater nicht verheiratet (dieser ist Deutscher) in der Geburtsurkunde ist er nicht eingetragen,
Der alte Jugoslawische Pass des Kumpels ist vor 2 Jahren abgelaufen und dieser wollte ihn verlängern in der Jugoslawischen Botschaft.. Da seine Mutter aber auf Kroatischem Gebiet gelebt hat sollte angeblich die Kroatische Botschaft zuständig sein. Diese hat sich auch bereit erklärt einen neuen Pass auszustellen, wenn man 3 Kroatische Zeugen findet die bezeugen das er der jenige ist, der alte Jugoslawische Pass reicht nicht aus.
Der Kollege hat aber keine Zeugen die das machen können.
Seit dem der Pass abgelaufen ist lebt er von der Arbeitslosen Hilfe.
In seinem abgelaufenem Pass ist die Aufenthaltsberechtigung eingetragen.
Bedeutet dieses das er Staatenlos ist?
Kann er auch ohne einen gültigen Pass eingebürgert werden?
Zunächst einmal ist der Kollege sicherlich nicht staatenlos, schließlich erlischt eine Staatsangegörigkeit nicht dadurch, dass die Gültigkeit eines Passes abläuft. Es ist jedoch seltsam, dass es immer noch Leute gibt, die sich auch fast 15 Jahre nach dem Zerfall des damaligen Jugoslawien immer noch nicht um die Feststellung ihrer derzeitigen Staatsangehörigkeit gekümmert haben, was natürlich nach so langer Zeit nicht einfacher geworden ist.
Wenn die Mutter aus dem heutigen Kroatien stammt, hat der Kollege mit Sicherheit ebenfalls sie kroatische Staatsangehörigkeit.
Zitat:
Der alte Jugoslawische Pass des Kumpels ist vor 2 Jahren abgelaufen
Sollte damit der alte rote Pass gemeint sein: Diese sind spätestens seit Ende 2000 ungültig, unabhängig von der eingetragenen Gültigkeitsdauer. EIne Verlängerung ist nicht möglich.
Zitat:
wenn man 3 Kroatische Zeugen findet die bezeugen das er der jenige ist, der alte Jugoslawische Pass reicht nicht aus.
Die Zeugen sind nur erforderlich, wenn sonst keine Urkunden vorhanden sind. Eine Geburtsurkunde der Mutter aus Kroatien sollte ausreichen.
Zitat:
Seit dem der Pass abgelaufen ist lebt er von der Arbeitslosen Hilfe.
Was bitte hat dies miteinander zu tun???
Zitat:
Bedeutet dieses das er Staatenlos ist?
Nein, siehe oben. Von Staatenlosigkeit kann erst ausgegangen werden, wenn alle in Frage kommenden Staaten den Besitz der Staatsangehörigkeit ausdrücklich verneinen.
Zitat:
Kann er auch ohne einen gültigen Pass eingebürgert werden?
Kaum. Ein gültiger Pass als solcher ist zwar nicht ausdrücklich vorgeschrieben, allerdings müssen die Personalien und insbesondere auch die aktuelle Staatsangehörigkeit nachgewiesen sein.
Zitat:
Was macht man am besten um sein Status zu klären?
Er sollte sich an das zuständige kroatische Generalkonsulat wenden, oder/und an die örtlichen Behörden der Heimatstadt der Mutter.
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