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Prozesskostenhilfe vergessen

 
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lui1000
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Anmeldungsdatum: 17.07.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Neuenhagen

BeitragVerfasst am: 17.07.05, 16:49    Titel: Prozesskostenhilfe vergessen Antworten mit Zitat

Guten Tag
Zu diesem Thema gab es zwar schon Beiträge,aber leider halfen diese mir nicht weiter.Ganz kurz zum Sachverhalt.
Ich reichte bei meiner Anwältin einen Antrag auf Prozesskostenhilfe ein.Sie versäumte allerdings den Antrag an das Gericht weiterzuleiten.Beim eigenlichen Prozess vor dem Arbeitsgericht,der mit einem Vergleich zu meinen Gunsten endete,hatte die Anwältin Urlaub und schickte eine Vertetung.Sie gab im Nachhinein zwar zu,den Antrag vergessen zu Haben,meinte aber auch,daß ich sowieso nichts bekommen hätte.Nun sind für mich Kosten von 2500€ entstanden.Kann ich mich dagegen wehren?
Besten Dank
Lui1000
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 17.07.05, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hätten Sie denn PHK bekommen, oder ist die Vermutung der RAin richtig?

Bei www.bmj.bund.de findet man ausführliche Infos zur PKH, müßte man damit selbst nachrechnen können.
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lui1000
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Anmeldungsdatum: 17.07.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Neuenhagen

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

Zuerst Danke für die schnelle Antwort.
Leider bin ich eher ein ``handwerklicher`` Mensch und alleine Für das Ausfüllen des Bogens habe ich ca. 4 Stunden gebraucht.Eigentlich geht es mir in dieser sache um das Prinzip,da weder die Anwaltskammer noch das zuständige Arbeitsgericht eine Lösung meines Problems zur Hand hatten,sprich mich abgewiesen haben.
Besten Dank Lui1000
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lui1000
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Anmeldungsdatum: 17.07.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Neuenhagen

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 09:53    Titel: Antworten mit Zitat

Zuerst Danke für die schnelle Antwort.
Leider bin ich eher ein ``handwerklicher`` Mensch und alleine Für das Ausfüllen des Bogens habe ich ca. 4 Stunden gebraucht.Eigentlich geht es mir in dieser sache um das Prinzip,da weder die Anwaltskammer noch das zuständige Arbeitsgericht eine Lösung meines Problems zur Hand hatten,sprich mich abgewiesen haben.
Besten Dank Lui1000
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

Sie können gerichtlich prüfen lassen, ob sie eine Schadenersatzforderung gegen besagte Anwältin haben.

Weder die Anwaltskammer noch das Arbeitsgericht sind für Schadenersatzfragen zuständig, das müssen Sie mit Ihrer Anwältin ausmachen, ggf. gerichtlich.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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lui1000
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Anmeldungsdatum: 17.07.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Neuenhagen

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Abend
Habe mir morgen einen Termin beim Amtsgericht geben lassen.Dort waren alle recht freundlich und zeigten auch Verständnis für mein Problem.
Nochmals besten Dank
Lui1000
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