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Anmeldungsdatum: 02.07.2005 Beiträge: 3 Wohnort: St. Goar
Verfasst am: 15.07.05, 10:07 Titel: Künbdigung per E- Mail?
Ist esrechtlich wirksam, wenn der 2. Vorsitzende eines gemeinnützigen Vereins per E-Mail an den 1. Vorsitzenden von seinem Amt zurücktritt? In der Satzung gibt es für die Form des Rücktritts keine geregelte Vorschriften.
Hallo,
die Amtsniederlegungserklärung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Zu ihrer Wirksamkeit bedarf sie also des Zuganges bei dem Empfangsberechtigten. Eine Form (mündlich oder schriftlich oder in anderer Weise) ist nicht vorgeschrieben. Wenn keine Uneinigkeit besteht, wenn also weder der 1. Vorsitzende den Eingang noch der 2. Vorsitzende den Ausgang der Email bestreitet, dann ist die Willenserklärung wirksam.
Bestreitet der Verein den Eingang, dann muss der 2.Vorsitzende den Zugang nachweisen. Bestreitet hingegen der 2.Vorsitzende, die Email verfaßt zu haben, dann muss der Verein ihm die Herkunft nachweisen.
Gelingt dies jeweils nicht, ist die Willenserklärung unwirksam.
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