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Künbdigung per E- Mail?

 
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Octopussy
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Anmeldungsdatum: 02.07.2005
Beiträge: 3
Wohnort: St. Goar

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 10:07    Titel: Künbdigung per E- Mail? Antworten mit Zitat

Ist esrechtlich wirksam, wenn der 2. Vorsitzende eines gemeinnützigen Vereins per E-Mail an den 1. Vorsitzenden von seinem Amt zurücktritt? In der Satzung gibt es für die Form des Rücktritts keine geregelte Vorschriften.
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
die Amtsniederlegungserklärung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Zu ihrer Wirksamkeit bedarf sie also des Zuganges bei dem Empfangsberechtigten. Eine Form (mündlich oder schriftlich oder in anderer Weise) ist nicht vorgeschrieben. Wenn keine Uneinigkeit besteht, wenn also weder der 1. Vorsitzende den Eingang noch der 2. Vorsitzende den Ausgang der Email bestreitet, dann ist die Willenserklärung wirksam.

Bestreitet der Verein den Eingang, dann muss der 2.Vorsitzende den Zugang nachweisen. Bestreitet hingegen der 2.Vorsitzende, die Email verfaßt zu haben, dann muss der Verein ihm die Herkunft nachweisen.

Gelingt dies jeweils nicht, ist die Willenserklärung unwirksam.

JS
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