Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Stipendium gestrichen, was nun?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Stipendium gestrichen, was nun?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Jurastudium, Aus- und Weiterbildung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
jmiernik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 254
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 18.10.05, 16:32    Titel: Stipendium gestrichen, was nun? Antworten mit Zitat

Ein Freund von mir bekam für sein Studium ein Stipendium. Da er gerade seine Prüfungen verhauen hat ist ihm dieses gestrichen worden. Er hat jetzt weder Geld noch wird sein Beitrag zur Sozialversicherung bezahlt.
Geht das denn so, wegen einer Prüfung?
An wen sollte er sich wenden, um sein Studium weiter finanzieren zu können?
Von seinen Eltern kann er keine finanzielle Hilfe erwarten, weil diese in Osteuropa leben, und solche Beträge nicht aufbringen können.

Für alle Anregungen im voraus besten Dank.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 18.10.05, 17:29    Titel: Re: Stipendium gestrichen, was nun? Antworten mit Zitat

jmiernik hat folgendes geschrieben::
Ein Freund von mir bekam für sein Studium ein Stipendium. Da er gerade seine Prüfungen verhauen hat ist ihm dieses gestrichen worden. Er hat jetzt weder Geld noch wird sein Beitrag zur Sozialversicherung bezahlt.
Geht das denn so, wegen einer Prüfung?


Abstrakt gesprochen? Natürlich geht das. Das geht ja im Endeffekt sogar beim BaföG und das ist keine freiwillige Leistung.

Anders formuliert: Es kommt auf die Stipendienbedingungen und ggf. den Grund an. Regelmäßig sind Studienstipendien leistungsorientiert und wenn der Stipendiat die Leistung nicht bringt, wird die Förderung eben nicht fortgeführt. Es könnte noch härter kommen, es gibt auch Stipendien, die sind zurückzuzahlen, wenn ein vereinbartes Ziel nicht erreicht wird.

Im Zweifel bleibt dann immer noch *heulen und wehklagen* = *Bitten und Betteln* = Verhandlungslösung suchen. Soll ja des öfteren helfen.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Jurastudium, Aus- und Weiterbildung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.