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ich habe eine Frage zur Drittwidespruchsklage nach § 771 ZPO.
Fiktiver Fall: A gründet mit B eine GbR. A bringt in die GbR Gegenstände mit ein. Nun wird gegen B persönlich und auch gegen die GbR vollstreckt. A kennt aber die einzelnen Gläubiger nicht.
A möchte nun seine Gegenstände vor der Zwangsvollstreckung geschützt haben. Ich habe dann eben an die Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO gedacht. Aber wie kann diese eingereicht werden, wenn dem A die Gläubiger von B und der GbR unbekannt sind?
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