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Hallo,
habe mich schon ausführlich informiert zum Thema Rechtsschutzversicherung. Aber ein Punkt ist mir immer noch unklar: Sind im Vertragsrecht eigentlich Internetverträge eingeschlossen oder nicht? Ich habe einige AGBs gelesen und einige wenige beinhalten den Passus "inkl. über Internet geschlossene Verträge" o.ä.
Bei den anderen wird dieses Thema überhaupt nicht erwähnt, also auch nicht explizit ausgeschlossen.
Meine Frage nun:
Wenn ich eine Rechtsschutz für Vertragsrecht habe (ohne Hinweis auf Internetverträge), dann deckt die doch automatisch ALLE Verträge ab, auch die über Internet geschlossenen, denn Vertrag ist Vertrag. Oder? (vorausgesetzt, Internetvertragsrecht ist nicht explizit ausgeschlossen)
Wozu dient dann der Passus "inkl. über Internet geschlossene Verträge" einiger Anbieter?
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