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Internetauktionshaus [Name geändert] -verlorengegangene Sendung-

 
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kka
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 12:45    Titel: Internetauktionshaus [Name geändert] -verlorengegangene Sendung- Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe bei Internetauktionshaus [Name geändert] vor einiger Zeit als Verkäufer (als natürliche Privatperson) einen Artikel verkauft.
In der Auktion habe ich die Möglichkeit eines versicherten und unversicherten Versands angeboten. Der Käufer hat die kostengünstigere unversicherte Variante gewählt.
Nun, nach über 4 Wochen hat mich der Käufer per Mail angeschrieben und mir mitgeteilt, daß der Artikel nicht angekommen ist. Er fordert mich auf, bei der Post einen Nachforschungsantrag zu stellen und setzt mir eine 10-tägige Frist, nach deren Ablauf und weiterem Nichteintreffen der Sendung ich den gezahlten Betrag zurückerstatten soll.
Ich möchte nun gerne wissen, wie in einem solchen Fall die Rechtslage ist? Bin ich verpflichtet, den Betrag zu erstatten obwohl ich für ein eventuelles Verschwinden der Post nichts kann? Der Käufer könnte ja theoretisch auch einfach nur sagen er hätte nichts bekommen obwohl dies nicht der Fall wäre?!

Über jede Antwort wäre ich sehr dankbar!
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Colle
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.05.2005
Beiträge: 5
Wohnort: im Norden

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo kka

So wie das auftreten des Kunden ist – Nachforschungsantrag + 10-tägige Frist + gezahlten Betrag zurückerstatten - scheint dieser mit „verschwunden Lieferungen“ routiniert zu sein… Kann man vielleicht im Bewertungsprofil schon erlesen Smilie

Diese „Masche“ haben schon so einige Käufer auch bei mir ausprobiert – dabei will ich nicht behaupten, dass alle diese Tour fahren… Jedenfalls habe ich aufgrund dessen mal ein ausgiebiges Gespräch am Postschalter gehabt.

Infos aus dem Gespräch: Käufer trägt Versandrisiko bei unversicherter Lieferung, nicht Verkäufer! Und beim versicherten Versand ist das schon in den Bestimmungen der Post vorgegeben, dass die Regulierung durch den Empfänger zu beantragen ist.

Diese Infos habe ich ein einen höflichen Brief einfließen lassen und meistens lese ich dann nie wieder etwas von den Käufer.
Ich kann nur meine Erfahrungen aufschreiben – ob dies nun alles seine gesetzliche Richtigkeit hat kann ich nicht beurteilen.

Gruß aus dem hohen Norden, Colle
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kka
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Colle,

erstmal danke für diese Infos!
Sehr merkwürdig finde ich, daß sich der Käufer erst nach 4 Wochen meldet. Denn für einen Brief kalkuliert man max. 3 Werktage! Zumal ich den Abgang per Mail mitgeteilt hatte! Am Profil kann ich auf den ersten Blick nichts ungewöhnliches erkennen.

Gruß

kka
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