Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 22.05.05, 14:34 Titel: Defekter Kühlschrank-Bitte um schnelle Antwort-
Hallo zusammen, ich wohne in einer kleinen Whg. mit einer sogenannten Minor-Küche(Singleküche) die einen 2-Plattenherd, eine Spüle und einen Unterbaukühlschrank enthält. Dieser Unterbaukühlschrank funktioniert nun nach dem letzten Abtauen nicht mehr. Er springt nicht mehr an. Dazu muß noch gesagt werden, daß diese Küche etwa 20 Jahre alt ist.
Ich glaube daß ich sie mitgemietet habe, den MV hab ich leider nicht vorliegen, den haben immer noch meine VM. Die ich schon x-mal um herrausgabe gebeten habe!!!!!
Ich habe nun den Schritt gemacht, und habe meine VM über den defekten Kühlschrank in Kenntnis gesetzt. Diese haben wie sie mir sagten im Moment nicht das nötige "Kleingeld" um mir einen neuen Kühlschrank zu kaufen. Sie verlangen nun im Prinzip von mir, daß ich"halbe/Halbe" mit ihnen mache.
Ich habe leider auch nicht die Kohle um einen neuen zu kaufen.
Meine Frage wäre nun, ist das rechtens, daß sie die hälfte für einen Kühlschrank von mir fordern dürfen?! Beziehungsweise, ist es nicht VM-Sache zu schauen, daß die Küche in einem einwandfreien Zustand ist?
Für eine schnelle Hilfe wäre ich super dankbar
P.S.: Habe den Fall schon meiner Haftpflichtversicherung geschildert, haben aber abgelehnt, mit der Begründung: das eine Einbauküche Mietgegenstand ist!!!
Den Inhalt des MV muss Du doch kennen, wenn Du unterschrieben hast. War die Küche bei Einzug drin und ist im MV nicht definitiv eingebracht, dass sie nicht Mietgegenstand ist, ist der VM dafür zuständig.
Nein, der VM kann nicht verlangen, dass fifty/fifty gemacht wird. Du kannst Dir natürlich einen Kühlschrank kaufen und bei Auszug mitnehmen, da wird nur wahrscheinlich kein Platz dasein?
Ist ja auch bei so einer Single-Küchen-Kombi auch gar nicht angebracht. Gibts übrigens für ca. 500.- im Baumarkt.(falls es Deinen VM interessiert)
Ggf. muss er die Reparaturkosten übernehmen, falls noch möglich. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
sicher weiß ich noch in etwa was im MV drinstand, und eins kann ich auch sicher sagen, daß ich keine extrakohle bezahlt habe für die Küche die hier drin steht.
Also kann ich stark davon ausgehen, daß ich sie mitgemietet habe.
Wenn ich meinen VM sagen daß es im Baumarkt eine komplette Küche für 229 € gibt, dann verlangt Sie 1000% auch eine Beteiligung von mir. Denn das hab ich auch schon in erfahrung gebracht!!!
Werd auf jedenfall noch mal nach dem MV verlangen.
Gehen wir mal davon aus, das die Küche mitvermietet ist.
Der Vermieter muss sich nicht auf den Kauf einer neuen Küche einlassen, was natürlich in Anbetracht des Alters der alten und dem Anschaffungspreis der neuen Küche sinnvoll wäre. Aber Logisches Denken ist nicht immer die Stärke mancher Vermieter.
Bleibt also nur ein neuer Kühlschrank. Diese bekommt man schon ab 120€.
Wenn der Vermieter diese Anschaffung auf seine Kosten ablehnt, musst du die initiative ergreifen. Ist ein Kühlschrank defekt, handelt es sich um einen gravierenden Mangel, der schnellstmöglich behoben werden muss.
Hast du alle erforderlichen Maßnahmen wie Mängelmeldung und Fristsetzung zur Mängelbeseitigung getroffen, kannst du einen Kühlschrank kaufen und die Kosten von der Miete abziehen. Auch dies solltest du ankündigen, musst dich dann aber nicht mehr auf irgendwelche Verzögerungstaktiken des Vermieters einlassen.
Ich selber hatte vor Jahren genau den g leichen Fal. Nur bei mir gab es das Problem, das die Küche so alt war, das neue Kühschränke mit ihren Maßen nicht in die Küche gepasst hätten. Ich musste Umbauten vornehmen. Die Zeit dafür habe ich dem Vermieter in Rechnung gestellt und auch die Zeit, die ich für die Beschaffung des Gerätes benötigte.
Eine genaue Aufschlüsselung der Gesamtkosten habe ich dem Vermieter natürlich übermittelt, damit alles seine Richtigkeit hat. Er war natürlich nicht begeistert, aber angesicht eines Vermieters, der nur sein Rechte, aber nicht seine Pflichten kennt, sollte das ganz egal sein.
Wenn die Küche defnitiv per Mietvertrag mitgemietet ist, hat der VM diesen mietvertraglichen Zustand instand zu halten.(mal abgesehen einer vereinbarten Kleinreparaturklausel, die aber hier vermutlich nicht greift)
Ich habe ein ähnliches Problem. Nur ist in meinem Mietvertrag die Einbauküche incl. Kühlschrank nicht explizit aufgeführt. Heist daß dann das diese nicht mitvermietet ist und ich den defekten Kühlschrank ersetzten muß? Oder kann ich den Defekt dem Mieter melden?
Möchte den defekt nur nicht melden um ihn dann selber beheben zu müssen. Würde mir dann einen eigenen Kühlschrank kaufen und dann mitnehmen falls ich mal ausziehe.
@held,
so wie ich die Sache verstanden habe, gilt eine Küche als gemietet, wenn sie bei Einzug vorhanden war und im Mietvertrag nicht ausdrücklich festgelegt ist, dass sie nicht mitvermietet ist. Sollte ich irren, bitte ich, mich zu berichtigen.
Folglich dürfte der VM die Kosten für die Behebung des Defekts am Kühlschrank tragen müssen, sofern der Mieter diesen Defekt nicht verursacht hat.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.