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Verfasst am: 16.07.05, 10:18 Titel: Miete in eine nichteingezogene Wohnung
Hallo!
Freunde von uns haben folgenden Fall:
Sie haben eine Wohnung im Februar 2004 angemietet. Am gleichen Abend haben sie dann aber versucht die VM anzurufen. Der AB war nur dran und sie haben mitgeteilt, dass sie das Mietverhältnis nicht eingehen können. Sie bitten daher sofort aus dem Mietvertrag wieder auszusteigen.
Der VM meldete sich nicht. Das ganze gesah an einem Freitag. Am Montag folgte die schriftliche Kündigung. Der VM pocht aber auf den Vertrag, da ein 5-Jahres-Vertrag abgeschlossen wurde. Allerdings endet dieser Mietvertrag nach 5 Jahren ohne irgendwelchen Grund. Wie ich erfahren habe ist das nciht Rechtens und daher gilt die 3-Monat-Frist. Der Mietvertrag sollte ab 15. Mai 2004 beginnen. Da der VM sich auf keinster Weise meldete, suchten unsere Freunde Nachmieter für den 15. Mai die diesen Vertrag übernehmen wollten. Durch Zufall meldete sich eine Familie, die die Wohnung kennt und die leider eine Absage am Fr. Morgen bekommen hat, weil unsere Freunde sich für die Wohnung entschieden haben. Diese Familie würde die Wohnung sofort nehmen zum 15. Mai 2004. Dies teilten unsere Freunde dem VM schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) mit, der diese Schreiben auch alle erhalten hat!
Auch andere Parteien wollten sich diese Wohnung anschauen. Aber der VM reagierte nicht! Irgendwann mitte Juli 2004 kam dann Post von einem Rechtsanwalt der Miete, nebst NK so wie Kaution verlangte. Unsere Freunde also zum RA der dann ein Schreiben aufsetzte in dem er den Sachverhalt schilderte. Lange Zeit passierte nichts... Im Dezember kam dann ein Mahnbescheid über die Ausstehende Mieten von Mai bis Dez. 2004! Der RA unsrer Freunde hat Wiederspruch eingelegt und ein Schreiben an die Partei verfasst, es folgte noch ein 2. Schriftwechsel dann war seit Januar 2005 Ruhe.
Im Juni kam ein Schreiben ihres Anwaltes in dem er erklärt, er werde die Akte schließen, da die Partei sich nicht mehr rührt. Vorgestern bekamen unsere Freunde Post vom Amtsgericht. Der Termin zur Verhandlung zwischen Ihnen und dem VM vom 24.08 hat sich verschoben. Neuer Termin steht noch nicht fest. Also den RA angerufen und der wusste auch von keiner Klage die eingereicht wurde....
Soviel zum Hintergrund der ganzen Sache. Nun meine bzw. die Frage unserer Freunde: Wieviel müssen sie denn an VM bezahlen? Die 6 Wochen (von Mitte Mai bis Ende Juni)? Oder gar nichts, da der VM sich nie gerührt hat? Man hat nie was gehört! Noch nicht mal einen Schlüssel hatte man von der Wohnung zum 15.05 erhalten!
Weiß einer wie da die Sachlage aussieht. Auch mit der Verhandlung ist etwas komisch!
Das klingt alles ein bischen verworren.
Ein paar Dinge lassen sich aber auch so schon sagen:
1. Natürlich muss sich der Vermieter beim Mieter nicht "melden".
Um die angebotenen Nachmieter braucht er sich nur zu kümmern, wenn die Möglichkeit zur Nachmieterstellung im Mietvertrag auch ausdrücklich vereinbart wurde. Das scheint mir aber nicht der Fall zu sein. Von daher war die Nachmietersuche vergebene Liebesmüh.
2. Wenn es stimmt, dass der Vertrag ohne Begründung befristet war, dann stimmt die Annahme, dass hier eine 3-Monatige Kündigungsfrist vorgelegen hat.
Auf welchen Termin hin haben denn die Mieter gekündigt? Können sie das auch beweisen?
3. Dass die Mieter kein Schreiben vom Amtgericht bekommen haben, erscheint mir auch merkwürdig und eher unwahrscheinlich.
4. Wieviel Miete zu zahlen ist, läßt sich auch schlecht sagen: Mindestens die drei Monate der Kündigungsfrist.; Vielleicht die Zeit bis heute - da der Vertrag nicht rechtskräftig beendet wurde; eventuell auch die vollen fünf Jahre.
Es hängt alles daran, ob der Richter die 5-Jahresfrist für gültig erklärt. Tut er es nicht, bleibt dem M nur die Hoffnung, dass der Richter dem VM irgendeinen Strick daraus dreht, dass er nach "Treu und Glauben" den Nachmieter doch hätte nehmen können (nicht müssen), wenn dieser ähnlich solvent gewesen wäre wie der M.
Ansonsten: 5 Jahre zahlen. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 298 Wohnort: Hessen in de Pampa
Verfasst am: 16.07.05, 13:06 Titel:
ein Vermieter hat auch immer die Pflicht zur Schadensbegrenzung!!!!
Also 5 Jahre gingen nie und nimmer durch....erst Recht nicht ohne Befristungsgrund.
Ich nehme an das die 3 Monate erfüllt werden müssen....wenn überhaupt!!!!
Denn meines Wissens kann selbst VOR Vertragsbeginn schon mit 3 Monatsfrist gekündigt werden...kann ich zwar keine Beweise für liefern...aber ich denke schon!
Ich denke im HÖCHSTFALL 3Monatsmieten......... _________________ manchmal ist es einfacher einem Blinden die Farben zu erklären.....
Klar kann man auch vor Mietbeginn kündigen. Da Vertragsschluss aber Februar war und Mietbeginn März, müßte die Kündigung schon in den ersten Tagen des Februar angekommen sein, damit man evtl. den Februar noch auf die Kündigungsfrist angerechnet bekommt. _________________ Herzliche Grüße
FOC
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