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Bürgschaft für Miete

 
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stefanie1404
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.06.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 16.07.05, 13:07    Titel: Bürgschaft für Miete Antworten mit Zitat

Hallo,

meine Großeltern stehen bei meiner Schwester (22 Jahre alt) als Bürgen im Mietvertrag mit.
Nun gab es wegen einiger Mängel in der Wohnung Streit zwischen meiner Schwester und ihrem Vermieter, weshalb sie einige Monate keine Miete mehr bezahlt hat (was meine Großeltern allerdings nicht wußten). Meine Großeltern sind etwas verärgert über den Mietrückstand von ca. 1.200 € und sehen nun - berechtigterweise - nicht ein den Rückstand auszugleichen. Der Vermieter hat aber nun schon zum zweiten Mal meine Großeltern aufgefordert die Rückstände zu bezahlen.

1.) Müssen meine Großeltern die Mietrückstände bezahlen?
2.) Ist so eine Bürgschaft überhaupt rechtens gewesen?

Hintergrund meiner Frage ist folgendes Urteil des BGH: VIII ZR 243/03 :

"(Der Vermieter darf höchstens drei Kaltmieten als Kaution verlangen, die der Mieter auch in drei Raten zahlen kann.)
Weitere Sicherheiten wie etwa Bürgschaften darf er nicht fordern. "

Bezieht sich das nur auf die Kaution oder auch auf die Mietzahlungen?
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 16.07.05, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Der VM darf zusätzlich zu einer Kaution von 3MM nichts weiteres fordern - hat er hier ja wohl auch nicht gemacht.

Nur, wenn die Mietminderung "offensichtlich" völlig überhöht oder "offensichtlich" boshaft/willkürlich ist, kann der VM sich m.E. an der Kaution vergreifen - ansonseten muss er z.B. von einem Gericht feststellen lassen, dass die Mängel nicht vorliegen oder vom Mieter verschuldet sind.
Ggf. muss der M dann diese Kosten zusätzlich tragen.

Was sind den angeblich die Mängel ??

Einige Monate KEINE Miete zu zahlen, scheint eine etwas happige Mietminderung zu sein, die schwer zu begründen sein dürfte.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 13:53    Titel: Antworten mit Zitat

Die Großeltern haben gebürgt und sich damit verpflichtet, für etwaige Mietschulden zu haften.

Und jetzt, wo dieser Fall eintritt, wollen sie nicht mehr?

Das hätten sie sich früher überlegen müssen.

"Wer bürgt, wird gewürgt..."
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flo2
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

Das kommt meiner Meinung nach darauf an, wie die Bürgschaft gestaltet ist. Im Regelfall muss aber ein "Mietrückstand" vom Bürgen beglichen werden, dafür ist die Bürgschaft ja da.
_________________
An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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