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Mietminderung wie Hoch ansetzten?

 
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dp75
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.07.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 17.07.05, 20:36    Titel: Mietminderung wie Hoch ansetzten? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
Ich wohne in einer Einraumwohnung im Dachgeschoß.Diese Wohnungen wurden 1998 erbaut und ic bin im selben Jahr eingezogen.Habe jetzt Mängel festgestellt.Folgende Mängel habe ich festgestellt.Risse in den Wänden im Wohn/schlafbereich im Flur und Bad dadurch auch Fliesen im Bad beschädigt , Risse in der Decke der Küche und Risse der Silikonverbindung des gefliesten Küchenboden zu der Fleisenkante des Fußbodens.Diese Mängel wurden bereits durch die Wohnungsverwalterin begutachtet.Sie wieß mich auch darauf hin das ich diese Mängel schriftlich anzeigen muß!Daher bin ich nun dabei eine Mängelanzeige zuschreiben wo ich diese Mängel aufführe.
Nun meine Fragen:Wie hoch kann ich eine Mietminderung für diese Mängel ansetzten?
Welche frist kannn ich den Vermieter für die beseitigung der Mängel setzten?Und zu guter letzt auf welche Urteile oder Gerichtsentscheide zur Mietminderung kann ich mich beziehen?

Danke im vorraus für Euere Mühen Lachen Sehr glücklich
Mfg Dieter
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FOC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 17.07.05, 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

Da sich die größe der Risse von hier nicht beurteilen läßt, kann man da keine Zahl nennen. Nur bei "erheblichem" Mangel darf gemindert werden, nicht bei "Kleinkram".
Vermutlich führt die Ausbesserung doch zu viel Schweinkram und der Verpflichtung, alles neu tapezieren zu müssen ?
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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flo2
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 17.07.05, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Sie [Anm.: die "Wohnungsverwalterin"] wieß mich auch darauf hin das ich diese Mängel schriftlich anzeigen muß!


Mängel sind dem Vermieter anzuzeigen, aber von Schriftform lese ich im BGB nichts. Mündlich dürfte also ausreichend sein, zum Zweck besserer Beweisbarkeit ist aber eine schriftliche Mängelanzeige anzuraten. Sie machen sich im Übrigen ggf. schadensersatzpflichtig, wenn Sie dieser Pflicht nicht nachkommen. Ich bin mir, ebenso wie FOC, nicht sicher, ob "Risse" zu einer Mietminderung berechtigen.
_________________
An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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dp75
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.07.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 17.07.05, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erstmal für eine schnnelle Beantwortung.
Durch die Risse müßte ich bei der ausbesserung dieser neue Tapezieren und malern.ERvtl hilft dies euch weiter!?
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