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wir haben uns heute mit meiner Freundin wg. einem blöden Kabel (mein Kabel!! LOL) gestritten. Dann hab ich das Kabel gewonnen nach dem wir beide am Kabel gezogen hatten. Keine Schläge oder sonst, nur paar kleine Kratzer im Händebereich vielleicht die wir beide haben.
Dann war sie anscheinend so wütend auf mich dass sie die Polizei angerufen hat und gesagt hat dass ich sie geschlagen habe. Die Polizei war in einem Augenblick da und ich hab natürlich alles abgestritten. Sie hat keine Anzeige gelassen. Die Polizei hat aber trotzdem meine Daten aufgenommen. Das tut meiner Freundin jetzt auch leid.
Ich hab leider als Student kein Geld für Anwalt usw und wollte mich deswegen hier informieren. Ich habe Angst dass ich jetzt irgendwo in einer Datenbank aufgenommen werde und das meiner Zukunft schaden kann. Falls ich trotz keiner Anzeige aufgenommen werde... was könnte ich/wir dagegen tun?
Nicht, wenn die Polizei es für einen Fall von häuslicher Gewalt hält.
Wenn du dann noch im schönen Hessen lebst, wird es wie ein Offizialdelikt verfolgt. Das heißt, es wird von Amts wegen ermittelt. _________________ semper paratus
Dir wird vermutlich nichts passieren, da deine Freundin bis auf eine Aussage gegen dich kaum in der Lage sein dürfte, belastendes Material gegen Dich vorzulegen. Zur Sicherheit wäre es vielleicht nicht verkehrt, dir ein ärztliches Attest über die Katzer an deinen Händen geben zu lassen und dir bestätigen zu lassen, dass diese durch das Ziehen am Kabel entstanden sein können, um im Zweifelsfall ein weiteres Argument für eine Einstellung oder einen Freispruch aus Mangel an Beweisen zu haben.
Vermutlich wird das Verfahren ohnehin eingestellt, einen Anwalt würde ich daher nur dann nehmen, wenn die Staatsanwaltschaft nicht bereit ist, ohne eine Auflage einzustellen. Dann nämlich geht die Sache vor Gericht und dort würde im Falle eines Freispruchs der Anwalt vom Staat gezahlt.
Für deine Freundin halte ich daher die Situation eigentlich für gefährlicher, im Gegensatz zu geringfügigen Körperverletzungen dürften entsprechende Falschbeschuldigungen durchaus eine Geldstrafe rechtfertigen, wenn sie umgehend zurückgenommen werden käme vielleicht noch eine Einstellung in Frage.
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