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Schönheitsrep.Klausel nichtig – wie vs. Vermieter verhalten?
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Brazzo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.07.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 16.07.05, 17:26    Titel: Schönheitsrep.Klausel nichtig – wie vs. Vermieter verhalten? Antworten mit Zitat

Hallo,

laut dem Mieterverein meiner Stadt ist die Schönheitsreparaturen-Klausel in meinem Mietvertrag nichtig (wg. "starren Fristen", gibt da ein BGH-Urteil von 2004), deshalb solle ich diese auch nicht durchführen, sagte mir die Anwältin vom Mieterverein.

Ich weiß aber nicht, wie ich das meinem Vermieter (Hausverwalterin) "beibringen" soll? Soll ich Ihr einen Brief schreiben, indem ich mich auf das BGh-Urteil berufe und ankündige nicht zu renovieren? Soll ich Sie anrufen? Soll ich es Ihr erst bei der Wohnungsabnahme (Übergabeprotokoll) verkünden, wenn sie eh sieht, dass nichts renoviert wurde?

Und: Theoretisch könnte Sie doch gegen mich prozessieren, denn das BGH Urteil ist doch nicht bindend, oder?


Brazzo
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 16.07.05, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

Klage einreichen kann man immer Smilie

Ich denke nachdem Sie gekündigt haben, ist es früh genug, darauf aufmerksam zu machen.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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Brazzo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.07.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 16.07.05, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe bereits gekündigt, das Mietverhältnis läuft am 31.8.2005 aus. In der Kündigungsbestätigung hat die Vermieterin explizit auf den § und seine Absätze im Mietvertrag hingewiesen und damit auf meine Pflicht Schönheitsreparaturen durchzuführen (obwohl der § laut Mieterverein nichtig ist).

Wann soll ich Ihr das "beibringen"?


Und noch eine Frage: Sie fordert mich aud, den Teppichboden zu reinigen. Davon steht aber gar nichts im Mietvertrag? (Nicht, dass ich mich davor drücken will, aber der Teppichboden ist ca. 15 Jahre alt, sieht auch so aus und wird auch durch eine Reinigung nicht mehr schöner. Das Geld kann man sich sparen, der muss schlichtweg erneuert werden. Ich lebe übrigens seit 6 Jahren in der Wohnung.)


Danke für die Hilfe übrigens!

Brazzo
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 16.07.05, 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, es wäre fair, jetzt darauf hinzuweisen, denn dann kann der VM sich darauf einstellen ggf. selbst renovieren zu müssen. Ferner erwecken Sie nicht den Anschein, als ob Sie die Klausel OK fänden.
Ärger wird es früher oder später eh geben.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

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Brazzo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.07.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 16.07.05, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

FOC hat folgendes geschrieben::

Ärger wird es früher oder später eh geben.


Wie meinen Sie das?


Brazzo


PS: Soll ich lieber freiwillig renovieren, um Ärger zu vermeiden? Und das auch so sagen: Ich renoviere, obwohl ich weiß, dass ich nicht müsste?
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Susanne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 16.07.05, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

Der/die VM muss ja das BGH-Urteil nicht kennen und meint natürlich, im Recht zu sein und besteht auf die Schönheitsreparaturen.
Mieter sieht sich im Recht diese Reparaturen nicht auszuführen...und da soll es nicht zu Ärger kommen?
Im Endeffekt wird sie sich (unberechtigterweise?) aus der Kaution bedienen und M muss auf Zahlung der Kaution klagen.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Brazzo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.07.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 16.07.05, 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

Immerhin ist "sie" Immobilienmaklerin und Mietverwalterin – sie sollte also die Rechtslage kennen.

Nocheinmal die Frage: Soll ich lieber freiwillig renovieren, um Ärger zu vermeiden? Und das auch so sagen: Ich renoviere, obwohl ich weiß, dass ich nicht müsste?


Brazzo
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Susanne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 16.07.05, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Wie stressresistent bist Du denn?
Rechtschutzversicherung? Hast Du Lust, auf die Kaution zu verzichten?
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Brazzo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.07.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 16.07.05, 19:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe keine Rechtsschutzversicherung.

Im Berufsleben bin ich stressresistent, aber in dieser Sache möchte ich keinen haben.

Auf die Kaution möchte ich natürlich nicht verzichten.


Wenn man googelt und im Internet stöbert liest sich alles immer so einfach (und auch mein Mieterverein redet so): "Wenn im Mietvertrag starre Fristen stehen etc., dann ist die Klausel nichtig und sie müssen nicht renovieren". Aber so einfach scheint es ja in der Realität nicht zu sein, wenn man keinen Ärger will!?

Irgendwie weiß ich jetzt noch weniger was ich machen soll?


Brazzo
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Injuve
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 16.07.05, 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist schon einfach - nur wer mal eine Wohnungsabnahme mitgemacht hat, bei der der Vermieter dann trotz Ankündigung realisiert hat, dass tatsächlich nicht gestrichen wurde etc., der weiss, dass man dort zumindest schonmal kurzfristig ein wenig dickes Fell anlegen muss.

Und die Gefahr besteht natürlich, dass der Vermieter sich im Recht sieht, die Kaution einbehält und man diese dann später einklagen muss. Wer also alles in Frieden geregelt haben will, muss eben zum Pinsel greifen...

Eine "Hausverwalterin" sollte aber eigentlich schonmal von dem BGH-Urteil gehört haben und da es nicht ihre eigene Wohnung ist, ist sie da vielleicht auch weniger anstrengend...
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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 16.07.05, 23:39    Titel: Antworten mit Zitat

ich würde es den vermietern so schnell wie möglich erklären. denn wenn diese bei deinem auszug erst slbst mit renovierungen beginnen, kann es zu mietausfällen kommen...dann wird die sache vielleicht wirklich kritisch. weisen sie den vermieter doch einfach daraufhin, daß die klausel unwirksam ist und du die whng. daher nur besenrein übergeben wirst.
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RM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 17.07.05, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht sollte der Mieter zur Abwechslung auch mal darüber nachdenken, ob die Bewertung des Mietersverins überhaupt zutreffend ist. Mietervereine sind nicht im Bestiz der endgültigen und allgemeinverbindlichen Wahrheit.
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Jade
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 17.07.05, 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

bitte posten Sie doch mal den genauen Wortlaut der Schönheitsreparaturklausel in Ihrem Mietvertrag.

Dann kann man besser beurteilen, ob die Klausel wirksam ist oder nicht. Es kommt da nämlich auf jedes Wort an.

Gruß, Jade
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Brazzo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.07.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 17.07.05, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Hilfe!

Hier die Klausel:

"Der Mieter verpflichtet sich, die Schönheitsreparaturen innerhalb folgender Fristen auszuführen:

a) Küche,..., Speisekammer,..., Bad... alle 3 Jahre
b) Wohnzimmer, Schlafzimmer,... alle sonstigen Räume alle 5 Jahre"


Brazzo
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Jade
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 17.07.05, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Klausel sieht stark nach starrer Fristenregelung aus. Außerdem hatte der BGH in einem älteren Urteil eine Frist von 7 Jahren für sonstige Räume abgesegnet. Allein von daher könnte die Klausel schon unwirksam sein. M.E. ist die Klausel wegen der starren Fristen unwirksam.

Ohne Rechtsschutzversicherung sollte der Mieter 100%ig sicher sein, dass er im Recht ist, bevor er es riskiert, dass der VM Klage erhebt. Sonst sollte er lieber die Schönheitsreparaturen vornehmen, auch wenn er es vielleicht nicht müsste; ist auf jeden Fall wesentlich billiger als die Kosten eines Rechtsstreits.

@brazzo, vielleicht mal überlegen, ob nicht doch eine Rechtsschutzversicherung (mit Mieterrechtsschutz) abgeschlossen werden sollte, damit man für künftige Fälle gewappnet ist!!

Gruß, Jade
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