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Verfasst am: 18.07.05, 09:47 Titel: Strafbarkeit eines GF bei fiktiven Rechnungen
Hallo,
mich würde einmal interessieren, ob sich ein Geschäftsführer einer GmbH & Co.KG in folgendem Fall nach §331 Nr. 1 HGB strafbar macht.
Ein GF erstellt, aus welchem Grund auch immer, über mehrere Jahre fingierte Rechnungen an Kunden, die diesen aber nicht zugestellt, sondern vor Ende des Monats wieder gutgeschrieben werden. Dadurch kommen diese (natürlich nicht bezahlten) Rechnungen nicht ins Mahnverfahren und die Controlling-Abteilung sowie die Abteilungen, die diese Kunden führen, bemerken nichts. Erst als vergessen wird, eine fingierte Rechnung wieder gutzuschreiben, fliegt die ganze Sache auf.
Letztendlich wird kein Kunde geschädigt. Was sich ändern dürfte, wäre aber die Jahresbilanz und damit die Umsatzzahlen, die an den Mutterkonzern gemeldet werden.
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