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Rechtsberatung?

 
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Ka
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Anmeldungsdatum: 14.07.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 06:44    Titel: Rechtsberatung? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
eine Frage zum RBerG bzw. zur Frage, was schon als Rechtsberatung gilt:


Herzliche Grüße
KA

editiert duch KA, 18.07.: Tut mir Leid, musste die eigentliche Frage heraus nehmen....


Zuletzt bearbeitet von Ka am 18.07.05, 09:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Kohlhaas
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Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 61
Wohnort: WWW

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 08:15    Titel: Antworten mit Zitat

Wie kommen Sie darauf, daß allgemeine Rechtsaufklärung eine zulassungspflichtige Tätigkeit sein könnte?

Im sog. "Rechtsberatungsgesetz" ist aus gutem Grund nur von "Rechtsbesorgung" die Rede ... Bei der sollte selbstverständlich eine gezielte, individuelle Rechtsaufklärung und -beratung erfolgen, damit der Anwalt seinen Mandanten auf dem kürzesten Weg zum Ziel führen kann.

Da man sich Gesetze mittlerweile aber auch recht gut googeln kann, empfehlt der Guru aller Rechtsunterdrückten, stets nach jeweils zuständigen Rechtsvorschriften zu fragen und dem dahinterstehenden Zweck zu folgen.

Auch hinter dem Rechtsberatungsgesetz ist ein Zweck zu finden. 1. Mandanten sollen kompetente Hilfe bekommen, daß Rechtsverletzungen schnell aus der Welt geschafft werden. 2. Anwälte sollen dadurch so viel Geld bekommen, daß sie das auch leisten können.

Nun darf man Anwälten nicht übel nehmen, wenn sie Punkt 2 mehr im Auge haben als Punkt 1, wenn Mandanten Punkt 1 mehr im Auge haben als Punkt 2 ...

Mit den Augen rollen
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Unrecht ist der Motor der Welt, der alles antreibt.
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mastercut
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Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 08:30    Titel: Antworten mit Zitat

@Ka:
Ich sehe das geplante Unterfangen als äußerst kritisch an und der Berater und das beratende Unternehmen machen sich sehr angreifbar damit. Sie wollen einzelne Unternehmen darüber beraten, welche Gesetze von diesen zu beachten sind. Aha. Und das soll keine individuelle Rechtsberatung sein?

Oder wollen Sie nur allgemeine Vordrucke versenden ohne jeglichen Bezug auf den Einzelfall? Aber wer sollte bitte dafür Geld bezahlen?

Vor einer solchen Aktion, sollte man auf jeden Fall selbst erstmal eine individuelle Rechtsberatung einholen. Winken Sich hierbei auf Kohlhaas zu verlassen, der dem Rechtsberatungsgesetz sowieso jegliche Daseinsberechtigung abspricht, wäre in diesem Fall äußerst fahrlässig und könnte sehr teuer werden. Da müssten dann nachher viele Lackdosen verkauft werden......

@Kohlhaas: Bevor Sie sich die Mühe machen und eine Stunde Text tippen. Nein, ich möchte mich auf keine Diskussion über Sinn und Zweck des RBerG mit Ihnen einlassen.

Gruß
mc
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 08:34    Titel: Antworten mit Zitat

Koolhaas Auffassung ist falsch. Leider steht im Hintergrund seiner Meinungen m.E. weniger das Bemühen um eine Erfassung der Bedeutung und des Sinnes des Rechts, als eine Willkürauslegung um seinen eigenen Wunschvorstellungen zu genügen.

Da ein derartiges Konzept nicht nur allgemeine Rechtsinformationen weitergibt, sondern eine Prüfung im Einzelfall vornimmt, dürfte es sich - eine abschließende Bewertung hängt noch von der genauen Ausgestaltung aus - um Rechtsberatung handeln.

Das RBerG lässt diese nur durch bestimmte Berufsgruppen zu. Entgegen Kohlhaas Auffassung nicht nur Anwälte, aber dennnoch ein überschaubarer Kreis.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Kohlhaas
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Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 61
Wohnort: WWW

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

mastercut, für die übliche Irreführung von "Volksjuristen" habe ich vorgefertigte Textbausteine parat. Da muß ich nur ein paar Knöpfe drücken, um Foren damit füllen zu können, in denen sich Rechtsberater Aquise sparen und nicht verantwortlich sind für das, was sie schreiben.

Mit ALLGEMEINEN RECHTSINFORMATIONEN für spezifische Anwendungen kann man tolle Hilfen bereitstellen, weil die meisten Leute glauben, der von Juristen installierte Dschungel aus Urteilen und Kommentaren sei verbindlich.

Urteile, die aufgrund von Urteilen entstanden sind, sind wie Kopien von Kopien von Kopien. Unter dem Einfluß mächtiger Interessen, die Dreck auf die Belichtungsröhre geschmiert haben, schlechten Toner eingefüllt, kaputten Entwickler benutzten etc., läßt sich das Original oft kaum noch erkennen ... Die selbstgefällige Überheblichkeit vieler Juristen, alles Recht zu machen, ist leider kein Garant dafür, daß sie das auch wirklich tun. Der beste Garant ist noch immer die Konsequenz. Ich empfehle mit klugen Informationen dafür zu sorgen, daß Rechtsunwälte, Schlechtachter und Rechter sich vorsätzlich Fehler und Versäumnisse leisten. Dokumentiert man das, hat man auch vor Gerichten gute Chancen. Krähen hacken anderen vor allem deshalb ungern ein Auge aus, weil Mandanten sich zu wenig um Beweise gekümmert haben.

Jedem muß klar sein, daß nur die Rechtsvorschriften verbindlich sein können. Und davon gibt es so viele, daß mit fallgruppenspezifischer Rechtsaufklärung + Vermittlung eines vernünftigen Rechtsbewußtseins zum Handhaben der Gesetze, Rechtsnormen, Richtlinien, Verordnungen sicher gut Geld verdient werden kann. Das natürlich völlig gefahrlos. Der Gesetzgeber kann nichts dagegen haben, daß sich Bürger rasch über ihr gutes Recht informieren können, auch wenn da Juristen was anderes behaupten, weil sie um ihre Pfründe fürchten und um Ihre Macht.

Je mehr "Vereinbarungen" entstehen in einer demokratischen Gemeinschaft, und je mehr Juristen sie widerrechtlich auslegen, um Bürger ohne Jurastudium noch abhängiger zu machen, desto wichtiger ist es, rasche Aufklärungshilfen zur Verfügung stellen. Denn je mehr Rechtssicherheit besteht, desto mehr Interesse wird sich entwickeln, was zu unternehmen.

Vielleicht kapieren wenigstens ein paar Juristen hier, was Juristen mit irreführenden Informationen anrichten.

questionable content, nur dem lieben Gott würde ich auf's Wort glauben, wenn er hier reinschreibt, was jemand sagt, sei falsch. Alle anderen sind verpflichtet, zu beweisen, wenn sie behaupten, was jemand sagt sei falsch ... Sie können doch nicht lieber Gott spielen hier. Zuhause oder unter Freunden, da hat doch niemand was dagegen. Aber hier, wo auch mal Juristen von ganz oben, gleich unter dem lieben Gott, mitlesen, geht das wirklich nicht.

Wo bitte habe ich gesagt, daß nur Anwälte Rechtsberatung leisten dürfen? Rechtsbesorgung ist meist Anwälten vorbehalten, weil für die meisten Fälle Anwaltszwang herrscht vor en zuständigen Gerichten. Und jeder Rechtsbrecher, -beuger, -dehner, verzerrer weiß genau, wie die Rechtsprechung läuft, und was er sich deshalb leisten kann mit mächtig ohnmächtigen Bürgern, die nichts wissen und sich von Volksjuristen erzählen lassen, ihr Rechtsdschungel sei verbindlich ...

Sodele. Jetzt komme mir aber keine r und bügele alles pauschal als Schwachsinn ab wie in den anderen Threads, in denen ich klug recherchiertes und mithilfe renommierter Rechtsexperten abgesichertes Wissen preisgebe. Konkretes ist gefragt. Wenn mir eine Currywurst nicht schmeckt, muß ich dem Currywurstbrater wenigsten sagen, ob sie zu salzig, zu scharf, zu fade, zu wässrig oder sonst nach irgendwas üblem geschmeckt hat. Einfach nur sagen, ich möchte die Currywurst nicht essen, begründet keinen Rechtsanspruch auf Geld zurück. Alles klar? Dann ist's ja gut.
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mastercut
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Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

Kohlhaas hat folgendes geschrieben::
mastercut, für die übliche Irreführung von "Volksjuristen" habe ich vorgefertigte Textbausteine parat. Da muß ich nur ein paar Knöpfe drücken, um Foren damit füllen zu können,


Ach so läuft das bei Ihnen? Wer hätte das gedacht...... Lachen

Sie langweilen einfach.

Nur so viel, Sie sollten gut aufpassen, dass Sie wie hier dem Threadersteller zukünftig keine vorsätzlich falschen Ratschläge mehr in rechtlichen Dingen erteilen.

Ansonsten können Sie nur hoffen, dass der daraufhin rechtswidrig Handelnde und seine Anwälte nicht alle geheimnisvollen Schadensersatzansprüche gegen Sie findet und geltend macht. Behalten Sie also Ihr kostbares Wissen diesbezüglich für sich, vielleicht zahlt es sich dann eines Tages für Sie doch aus......

mc
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Kohlhaas
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Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 61
Wohnort: WWW

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Auch die schröcklichsten Drohungen sind nur üble Luft, solange nicht erklärt wird, welche Rechtsnachteile durch was verursacht sein sollen. In vielen Fällen ist das durch Hinweis auf ein Gesetz möglich. Da es aber auch ungeschriebene Regeln gibt und Gewohnheitsunrecht, empfiehlt sich das Aneignen eines vernünftigen Rechtsgrundwissens.

Kann man nicht mal erkennen, wie widersprüchlich man innerhalb weniger Sätze ist, wird auch ein mustercut nichts heilen. Einerseits dröhnen, meine Informationen wären schädlich, und andererseits meinen, sie könnten mir selbst helfen, läßt sich nicht mit gesundem Menschenverstand in Einklang bringen. Alles, was Juristen tun, sollte sich mit einem solchen decken, damit nicht jeder einen Juristen auf dem Buckel rumschleppen muß, um mit seinen Mitmenschen gut zurecht zu kommen.

Allmählich wird mir der Umfang der Folgen irreführender Rechtsmeinungen bewußt. Schröcklich schröcklich. Ich empfehle allen Schwarzrobenjuristen, sich vehement gegen Verbesserungsvorschläge zu stellen, die jedem mündigen Bürger sinnvoll und richtig erscheinen. Wenn mal 80 Millionen merken, was 100.000 Anwälte, 20.000 Richter und 6000 Staatsanwälte und ein noch nicht zahlenmäßig erfaßtes Heer von Juristen in Unternehmen und Institutionen anrichten, können schon Unachtsamkeitsbeweise erhebliche Schadensersatzklagen nach sich ziehen ...

Ein funktionierende Rechtsordnung ist nämlich äußerst wichtig für ein hoffnungsvolles Funktionieren einer Gesellschaft.
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Kohlhaas hat folgendes geschrieben::
Da es aber auch ungeschriebene Regeln gibt und Gewohnheitsunrecht, empfiehlt sich das Aneignen eines vernünftigen Rechtsgrundwissens.


Exakt. Jetzt müssen Sie das nur noch tun.

Es ist schon bedenklich, dass Sie dies bislang nicht getan haben... und es wäre umso bedenklicher, wenn Sie es getan hätten und trotzdem nicht mehr Verständnis in all den Jahren hätten schöpfen können.
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