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Wohne im Dachgeschoss. Auf dem Dach nisten seit ca.2 Monaten Vögel (u.a. Tauben). Diese verursachen erheblichenLärm (unvorstellbar, wenn nicht selbst erlebt!!)
Schlafe seit Wochen mit Ohrenstöpseln. Wache trotzdem JEDEN Morgen gegen 5 Uhr von dem Lärm auf. Oft kann ich nich tmehr einschlafen oder liege erstmal 2 Stunden wach.
Da all das keineswegs übertrieben ist, möchte ich die Miete mindern. (habe das bereits demVerm.angekündigt!).Um wieviel empfehlt Ihr, die Miete zu mindern??
p.s. diese Tiere hinterlassen auch ihren Kot auf den Fensterbrettern und sind auchnachmittags aktiv (kein Mittagsschlafzum Ausgleich zur fehlenden Nachtruhe möglich)
erstmal möchte ich sagen das ich Laie in Rechten bin, also nicht das Sie denken "Super der hat aber Ahnung"
Also hätte eine Persön Vögel neben sich denke ich mal das eine Mietssenkung schwachsinn ist, da die Vögel immernoch da sind und die Person dann immernoch lärm um sich hat. Ich denke mal das man den Vermieter sagen kann, dass er die Näster beseitigen lassen soll. Aber Mietsenkung halte ich nicht für angemessen Am besten Sie lesen sich durchs Forum, da gibs bestimmt schon so ähnliche Fragen.
Der Hausmeister hat bereits etwas unternommen: er hat solche "Stäbe"befestigt...doch das hilft überhaupt nichts!
Es gäbe sicher irgendeine Möglichkeit, dieTiere loszuwerden. Ausserdem, was heIißt, eine Mietminderung wäre schwachsinn? immerhin stellt das doch sehr wohl einen mangel dar, wenn ich unausgeschlafen zur arbeit komme oder nächte mit ohrenstöpseln und/oderauf der couch verbringen muß, oder!?!
es gehtmir primärdarum, zu erfahren, welchehöhe empfohlen wird!!
Ausserdem, was heIißt, eine Mietminderung wäre schwachsinn? immerhin stellt das doch sehr wohl einen mangel dar, wenn ich unausgeschlafen zur arbeit komme oder nächte mit ohrenstöpseln und/oderauf der couch verbringen muß, oder!?!
Ja, aber wenn Sie die Miete um beispielsweise 5% mindern, sind Sie davon auch nicht ausgeschlafener
Es gibt Gerichte, die entschieden haben, dass die Nester bestimmter Vogelsrten überhaupt nicht entfernt werden dürfen, wenn die Vögel den Ort selbst gewählt haben( also nicht durch aufgestellte Näster hingelockt worden sind).
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