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folgender Sachverhalt:
Mieter A wohnt in einem Mehrfamilienhaus, mitten in einer Großstadt. Das Schlafzimmer geht zum Hinterhof raus. Der Hinterhof ist unter den 15-20 Häusern aufgeteilt (großer Häuserblock).
Nun da es Sommer ist und sehr heiß, hat jeder seine Fenster auf und jeder feiert auch mal gerne. Nun ist es aber seit 2 wochen so, dass jeden abend bis ca. 24uhr oder 1uhr in der Nacht irgendeiner seine Musik sehr laut anhat. Es ist leider nicht zu orten woher, kann also jedesmal ein anderer sein. am wochenende ist die musik, auch öfters mit bass, schon mal bis 3uhr früh zu hören. da es ein häuserblock ist, schallt es auch sehr.
Leider habt A keine Schallschutzfenster und hört so die Musik genauso laut als wenn er die Fenster offen hätte.
Kann A vom Vermieter B Schallschutzfenster verlangen? oder die miete mindern?
Vermieter B hatte beim Einzug auf Nachfragen versichert, dass es eine ruhige gegend ist. A hat es leider nicht schriftlich und als A im März eingezogen ist war es auch noch ruhig, da es ja draußen sehr kalt war.
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 18.07.05, 08:34 Titel:
Versuchen kann man es, aber Anspruch besteht nicht. Haben denn die anderen Wohnungen alle Schallschutzfenster. Event. ist man auch ein weinig überempflindlich. Bei 15 - 20 Häuser sind bestimmt noch mehr Mieter, die sich gestört fühlen könnten.
Eine Mietminderung löst auch das Problem nicht. Zu dem muss ein Lärmprotokoll geführt werden und der VM erstmal über den Mangel informiert werden. Einfacher ist es wenn die Polizei informiert wird innerhalb der Ruhezeiten, diese können dann den Verursacher ausfindig machen und die Sache stoppen.
Neue Fenster mit Schallschutz sind meiner Meinung nach eine Modernisierung da sich der Wohnwert verbessert. Die Kosten für die neuen Fenster können dann auf die Miete mit 11% p.A. auf die Miete aufgeschlagen werden.
es geht mir ja nicht drum, dass A schallschutzfenster unbedingt will. wären halt eine möglichkeit, die Lärmbelästigung etwas zu beseitigen. schließlich kann A sein Schlafzimmer erst nach 24uhr oder 1uhr nutzen und das Beeinträchtigt ja das wohnen.
A kann doch nicht jeden Abend bei der Polizei anrufen und sagen: "hi, hier hat wieder irgendjemand laut musik an. viel spass beim finden!"
es geht mir ja nicht drum, dass A schallschutzfenster unbedingt will. wären halt eine möglichkeit, die Lärmbelästigung etwas zu beseitigen. schließlich kann A sein Schlafzimmer erst nach 24uhr oder 1uhr nutzen und das Beeinträchtigt ja das wohnen.
A kann doch nicht jeden Abend bei der Polizei anrufen und sagen: "hi, hier hat wieder irgendjemand laut musik an. viel spass beim finden!"
cu andy
Doch. Die Polizei könnte grdsl. bei jeder erneuten Lärmbelästigung angerufen werden.
Der Vermieter "haftet" für Mängel der Mietsache selbst. Der Mangel hier liegt jedoch außerhalb der Wohnung. Für laute Nachbarn hat der vermieter nicht einzustehen. Sonst könntest du auch von ihm verlangen, selbst jeden Abend bei lauten Nachbarn für Ruhe zu sorgen....
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