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Hausverkauf vor drohende Zwangsversteige- Recht des Mieters?

 
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jochmann
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 14:57    Titel: Hausverkauf vor drohende Zwangsversteige- Recht des Mieters? Antworten mit Zitat

Hallo,
bin in finanziellen Schwierigkeiten und muß mein kleines vermietetes Einfamilienhaus verkaufen, bevor es zu einer drohenden Zwangsversteigerung kommt.
Mein Mieter wohnt seit 5 Jahren im Haus und hat einen unbefristeten Mietvertrag.
Kann ich das Haus an eine Familie verkaufen, die dort wohnen möchte und mit welchen Schwierigkeiten muß ich durch den jetzigen Mieter rechnen?
E-mail:jochmann.rolf-dieter@(Wortsperre: Firma).de oder Tel. 06446-889845
Gruß an alle.
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Fraumausig
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ist eigentlich ganz einfach. Kauf bricht nicht Miete.
Ich denke dass der neuen Eigentümer kann auf Eigenbedarf kündigen kann.
Wird halt eine langwierige Sache.
Möglichkeit wäre auch, dem jetzigen Mieter Geld zu bieten, dass er freiwillig auszieht.
Dadurch würde sich allerdings auch ein Verkaufpreisd erhöhen.
Selbst in einer Zwangsversteigerung werden besser Erlöse erzielt wenn ein Objekt frei ist.
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jochmann
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 17:08    Titel: Hausverkauf vor drohende Zwangsversteige- Recht des Mieters? Antworten mit Zitat

Danke fraumausig für die Antwort.
Wie lange kann der Mieter nach dem jetzigen Mietvertrag noch wohnen bleiben, wenn ich Ihm jetzt vorsorglich kündige?
Kann ich dann später einen Mietvertrag abschließen, in dem das Mietverhältnis jederzeit kündbar ist.
Gruß an Alle.
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jochmann,
obwohl Du das Haus verkaufen möchtest und ohne Mieter der Erlös grösser wäre, sehe ich kein berechtigtes Interesse, Deinen Mieter zu kündigen. Eine Kündigung ist m.E. nicht möglich.
Da Dein Mieter einen unbefristeten Vertrag hat gibt es auch keinen Anlass, dass er einen neuen Vertrag unterschreiben sollte....
Auf Eigenbedarf kann der Käufer kündigen, wenn er im Grundbuch steht, weiterhin besteht auch ein Sonderkündigungsrecht nach Zuschlag bei Zwangsversteigerung.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

Lesen Sie die Forenregeln!
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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jochmann
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 18:28    Titel: Hausverkauf vor drohende Zwangsversteige- Recht des Mieters? Antworten mit Zitat

Danke für die Hinweise.
Eine letzte Frage.
Wieviel Geld sollte ich dem Mieter bei einer Einigung anbieten nach 5 jähriger Mietdauer?
Habe das Haus vor 5 Jahren gekauft.
Kommt bei einem Verkauf Steuer oder sonstiges auf mich zu?
Gruß an Alle.
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FOC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man es im Kaufvertrag nicht explizit anders vereinbart, zahlt der Käufer die Grunderwerbsteuer, die Notarkosten kann man im Vertrag ebenfalls auf den Käufer abwälzen.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 19.07.05, 11:59    Titel: Antworten mit Zitat

Der Mehrerlös ggü. dem Kaufpreis ist zu versteuern.

Eine Faustregel für die Abfindung gibt es nicht. Zumindest sollten die Kosten, die dem M durch Umzug, etc. entstehen, abgegolten werden. Der M muß sich aber bewußt sein, dass der neue Eigentümer nach dessen Eintragung ins Grundbuch - also nicht Kaufvertragsabschluss! - eine wirksame Eigenbedarfskündigung abgeben kann und er dann gar nichts bekommt...
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