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Gasflasche

 
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werfux
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Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Mülheim

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 16:16    Titel: Gasflasche Antworten mit Zitat

Guten Tag!
Ist es erlaubt, in einer Mietwohnung eine 5kg Propan-Butan-Gasflasche zu benutzen, gibt es Auflagen?
Kann der Vermieter das untersagen, auch wenn nichts im Mietvertrag steht?
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@migo
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

Es muß ja nicht jeder Furz im Mietvertrag geregelt sein. Mein Menschenverstand sagt aber, eine Gasflasche (egal wie groß oder klein) hat in einer Wohnung nichts zu suchen. Wie kann ein Vermieter etwas verbieten wovon er nichts weiß. Wenn die Hütte in die Luft geflogen ist ist, kannst Du selber feststellen, daß die Idee doch nicht so gut war.
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werfux
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Mülheim

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für deine Meinung, aber eigentlich wollte ich wissen, ob es eine rechtliche Grundlage dafür gibt oder jemand hier schonmal damit zu tun hatte.
Es gibt ja auch Leute, die mit Gas kochen und das Risiko, dass das ausströmt oder vergessen wird ist ähnlich groß bzw. klein.
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DMuck
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

Die Gefahrstoffverordnung hat folgendes geschrieben::
GefStoffV §24:
(1) „Gefahrstoffe sind so aufzubewahren oder zu lagern,
dass sie die menschliche Gesundheit und die Umwelt
nicht gefährden. Es sind dabei geeignete und zumutbare
Vorkehrungen zu treffen, um den Missbrauch oder einen
Fehlgebrauch nach Möglichkeit zu verhindern. Bei der
Aufbewahrung zur Abgabe oder zur sofortigen Verwendung
müssen die mit der Verwendung verbundenen Gefahren
erkennbar sein.


http://www1.uni-hamburg.de/ar-um/handbuch/2/gsv.pdf
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 20:46    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt doch in Baumärkten solche "Pseudokamine" für Wohnungen zu kaufen hinter denen sich eine Gasflasche verbirgt. Fragen Sie da mal nach.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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@migo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 19.07.05, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

FOC hat folgendes geschrieben::
Es gibt doch in Baumärkten solche "Pseudokamine" für Wohnungen zu kaufen hinter denen sich eine Gasflasche verbirgt. Fragen Sie da mal nach.


Fragen Sie mal einen jungen Autofahrer, was für sein Auto so alles verkauft wird und die Polizei sagt Ihnen dann, ob sie noch weiter mit dem Auto fahren dürfen. Soweit zu dem was alles verkauft wird. Fakt ist, es sind schon Häuser in die Luft geflogen, nur weil die Bewohner in Heimarbeit Feuerzeuge zerlegt haben.
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werfux
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Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Mülheim

BeitragVerfasst am: 19.07.05, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

vielen dank für die tips,
das mit der Gefahrstoffverordnung is ja mehr so ne Auslegungssache....
ich habe auch einen großen Gaslieferanten im netz aufgetan, der müßte sowas ja auch wissen, aber ich warte noch auf Antwort.
@ @migo: ich kann deine sorge wegen junger autofahrer, die verbotene dinge kaufen und mit einem selbstzerlegten feuerzeug ganze häuser in die luft jagen nachvollziehen, möchte aber immer noch lediglich wissen, ob es eine art gesetzestext zu diesem thema gibt, oder wer so etwas weiß.
Das Abschätzen der Gefahr innerhalb des rechtlichen Rahmens mußt du dann wohl mir überlassen. Zu deiner Beruhigung: ich werde die Gasflasche keines Falls zerlegen Winken
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