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Verfasst am: 18.07.05, 17:37 Titel: Neue Tür oder reparieren?
Hallo,
ich hoffe mir kann ganz schnell jemand helfen. Mein Freund ist vor einer WWoche aus seiner alten Wohnung ausgezogen. Bei der Übergabe wurde ein Loch in der Wohnungseingangstür festgestellt. Es ist ca. 2 EuroStück groß und befindet sich an der Innenseite der Tür ca. 10 cm vom Fußboden. Leider hat keiner von uns das Loch jemals vorher gesehen und es hat uns auch niemand der uns besucht hat darauf angesprochen. Die Funktionalität ist in keinster Weise beeinträchtigt.
Die Hausverwaltung will nun eine neue Tür. Wir denken aber das ist total überzogen. Man kann die Tür reparieren. Meine Frage ist: Ist der Hausverwalter dazu berechtigt eine neue Tür zu verlangen oder kann man sie auch fachgerecht reparieren lassen?
Ich hoffe jemand kann mir helfen.
Hat es keine gemeinsameund dokumentierte Wohnungsübergabe gegeben? Wenn der Mangel erst später entdeckt wurde, kann es dem Mieter wohl egal sein. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
es hat eine Wohnungsübergabe gegeben, wo der Schaden festgehalten wurde. Ich möchte einfach nur wissen, ob der VM eine neue Tür verlangen kann oder ob ich die Tür auch fachgerecht reparieren kann.
Hast Du Dich mal erkundigt, ob und wie eine fachgerechte Reparatur möglich ist? Bzw. was das kostet?
Komme nur drauf, weil unser Wohnungsnachbar, wie er selbst zugab, im Frust gegen die Tür getreten hat und dann ein Loch drin war. Das wurde dann bei seinem Auszug festgestellt und er wollte natürlich auch für den Schaden aufkommen. Das Problem war nur jemand zu finden, der die Tür repariert, d. h. in dem Fall das Loch auffüllt und neu furniert. Die ganzen Schreinereien im Umkreis hatten kein Interesse an einem solchen Kleinauftrag. Letztendlich war es dann billiger, eine neue Normtür zu kaufen.
Schauen Sie mal in Ihre Haftpflichtversicherungspolice, ob Mietsachschäden mitversichert sind.
Dann melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung und gut ist.
Die Frage, ob nicht auch eine Ausbesserung der Tür möglich und ausreichend ist, ist keine juristische, sondern eine tatsächliche. Wenn man den Schaden trotz Ausbesserung noch sehen könnte, darf der VM auch eine neue Tür verlagnen.
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