Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Neue Tür oder reparieren?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Neue Tür oder reparieren?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
bruehe
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Wernigerode

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 17:37    Titel: Neue Tür oder reparieren? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hoffe mir kann ganz schnell jemand helfen. Mein Freund ist vor einer WWoche aus seiner alten Wohnung ausgezogen. Bei der Übergabe wurde ein Loch in der Wohnungseingangstür festgestellt. Es ist ca. 2 EuroStück groß und befindet sich an der Innenseite der Tür ca. 10 cm vom Fußboden. Leider hat keiner von uns das Loch jemals vorher gesehen und es hat uns auch niemand der uns besucht hat darauf angesprochen. Die Funktionalität ist in keinster Weise beeinträchtigt.
Die Hausverwaltung will nun eine neue Tür. Wir denken aber das ist total überzogen. Man kann die Tür reparieren. Meine Frage ist: Ist der Hausverwalter dazu berechtigt eine neue Tür zu verlangen oder kann man sie auch fachgerecht reparieren lassen?
Ich hoffe jemand kann mir helfen.

Danke!
Gruß
bruehe
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
FOC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hat es keine gemeinsameund dokumentierte Wohnungsübergabe gegeben? Wenn der Mangel erst später entdeckt wurde, kann es dem Mieter wohl egal sein.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
bruehe
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Wernigerode

BeitragVerfasst am: 19.07.05, 07:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es hat eine Wohnungsübergabe gegeben, wo der Schaden festgehalten wurde. Ich möchte einfach nur wissen, ob der VM eine neue Tür verlangen kann oder ob ich die Tür auch fachgerecht reparieren kann.

Gruß
bruehe
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Milena63
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.01.2005
Beiträge: 108

BeitragVerfasst am: 19.07.05, 08:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hast Du Dich mal erkundigt, ob und wie eine fachgerechte Reparatur möglich ist? Bzw. was das kostet?
Komme nur drauf, weil unser Wohnungsnachbar, wie er selbst zugab, im Frust gegen die Tür getreten hat und dann ein Loch drin war. Das wurde dann bei seinem Auszug festgestellt und er wollte natürlich auch für den Schaden aufkommen. Das Problem war nur jemand zu finden, der die Tür repariert, d. h. in dem Fall das Loch auffüllt und neu furniert. Die ganzen Schreinereien im Umkreis hatten kein Interesse an einem solchen Kleinauftrag. Letztendlich war es dann billiger, eine neue Normtür zu kaufen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 19.07.05, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

Schauen Sie mal in Ihre Haftpflichtversicherungspolice, ob Mietsachschäden mitversichert sind.
Dann melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung und gut ist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 19.07.05, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage, ob nicht auch eine Ausbesserung der Tür möglich und ausreichend ist, ist keine juristische, sondern eine tatsächliche. Wenn man den Schaden trotz Ausbesserung noch sehen könnte, darf der VM auch eine neue Tür verlagnen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.