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Vor Beginn der Sanierung hat der VM anlässlich einer Mieterversammlung versprochen, eine Grundreinigung des Treppenhauses vorzunehmen.
Bei uns wurden nur die Fenster geputzt und das 6-Fam. Haus wurde mit einem halben Eimer Wasser vom Speicher bis zum Keller runtergewischt. Hinzu kommt, daß hier die Hausordnung seit Jahren überhaupt nicht eingehalten wird, das Treppenhaus ist verdreckt, die Wände sind aber frisch gestrichen worden. Die Mieter wurden seit Jahren mit freundlichen Schreiben des VM aufgefordert, doch die Hausordnung einzuhalten, genutzt hat das garnichts. Als ich gestern eine Mitarbeiterin der Verwaltung traf, habe ich sie darauf angesprochen und sie sagte, es sei eine Grundreinigung erfolgt, sie habe das selbst abgenommen und wenn es so dreckig ist, dann haben das die Mieter zu verantworten.
So, damit ist für den VM der Fall erledigt und nun frage ich an, welche Möglichkeit es gibt, daß hier sauber gemacht wird. In meinem Mietvertrag steht, daß der VM berechtigt ist, jemanden mit der Reinigung zu beauftragen, der VM sagt aber, das geht nur, wenn alle einverstanden sind, und das sei nicht der Fall. Kann ich die Miete kürzen ?
Die Miete kann man wegen vieler Dinge kürzen.
Hier wäre nur zu fragen, ob ein verschmutztes Treppenhaus wirklich eine erhebliche Beeinträchtigung der Wohnqualität in der Wohnung mit sich bringt und wie denn diese prozentual zu beziffern wäre.
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