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Verfasst am: 18.07.05, 19:06 Titel: Mieter akzeptiert keine Kündigung/Gewerbemietvertrag
Hallo, ein Mieter hat eine Gaststätte gemietet/gepachtet. Im Mietvertrag wurde ergänzend vereinbart, dass die Mietzahlungen und auch die Koutionszahlung, erst bei Konzessionserteilung beginnen. Ebenfalls wurde eine Unterverpachtung vereinbart! Der Vertrag wurde am 02.08.2004 geschlossen, nunmehr per heute, den 18.07.2005, hat der Mieter weder eine Konzession vorgelegt, noch Miete oder Koution gezahlt. Es wurde jetzt bekannt, dass ver Mieter niemals eine Konzession erteilt bekommt! Eine Unterverpachtung schlug ebenfalls wegen der Konzession der Untermieter fehl. Der Mieter bekam die fristlose Kündigung ausgesprochen, diese akzeptiert er nicht und widerspricht, und beruft sich auf den Passus im Mietervertrag. Hiiiiiiiiilllllllllllffffffffffffeeeeeeeee!!!!
Wußte der Pächter schon beim Schließen des Pachtvertrags, dass er nie eine Konzession bekommen würde ?
War dem Verpächter bei Vertragsschluss nicht klar, dass ein solcher Zustand wie jetzt (1 Jahr pachtfrei und ggf. noch mehr) eintreten könnte ? _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Dem Pächter war bereits bei der Vertragsschließung bekannt, dass eine Konzessionserteilung niemals erfogen würde! Der Verpächter hat zwei Mietverträge geschlossen, der Eine ist über einen Wohnraum geschlossen worden, wo der gleiche Mieter Vertragspartner ist. Da eine Vermietung sehr schlecht war, dachte der Verpächter nunmehr, dass er beide Wohn/Geschäftseinheiten vermietet, und wenigsten Anfangs von einem Objekt Mietzahlungen erhält! Der Mieter wurde nunmehr angemahnt, dieser wiederrum beruft sich auf den Passus im Vertrag.
Dem Pächter war bereits bei der Vertragsschließung bekannt, dass eine Konzessionserteilung niemals erfogen würde! Der Verpächter hat zwei Mietverträge geschlossen, der Eine ist über einen Wohnraum geschlossen worden, wo der gleiche Mieter Vertragspartner ist. Da eine Vermietung sehr schlecht war, dachte der Verpächter nunmehr, dass er beide Wohn/Geschäftseinheiten vermietet, und wenigsten Anfangs von einem Objekt Mietzahlungen erhält! Der Mieter wurde nunmehr angemahnt, dieser wiederrum beruft sich auf den Passus im Vertrag.
Ich würde zu einem Anwalt gehen, vermutlich ist wegen Betrug oder arglistiger Täuschung zu klagen. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Dann war das also kein Fakt sondern eine Vermutung ?
Der Pate MM hat folgendes geschrieben::
Dem Pächter war bereits bei der Vertragsschließung bekannt, dass eine Konzessionserteilung niemals erfogen würde!
_________________ Herzliche Grüße
FOC
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Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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