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Zerrüttetes Mietsverhältnis-Kündigung???
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Bianca1973
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 10:58    Titel: Zerrüttetes Mietsverhältnis-Kündigung??? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
Folgendes:
Wir sind vor zwei Jahren hier eingezogen.Das Verhältnis zwischen Vermieter und uns war sehr gut.Es war sehr viel zu machen in dem Haus und damit meine ich nicht nur normale Renovierungsarbeiten.Als diese gemacht waren kamen uns die Vermieter besuchen um sich alles an zu schauen.Da wurde dann mündlich vereinbart das wir die eigentlich vereinbarte Kaution (900€ nicht bezahlen müssten gerade wegen der vielen Arbeiten die wir gemacht hatten.
Danach war erst einmal Ruhe!
Bis Anfang dieses Jahres die erste Nebenkostenabrechnung fällig war welche wir auch präsentiert bekamen.Danach sollten wir fast 500€ Nebenkosten nachzahlen.Wir verlangten ordnungsgemäss die dazugehörenden Belege per Kopie.Vorgelegt wurden uns teilweise handschriftliche Quittungen welche der VM selbst erstellt hatte.Also gab es ein persönliches Gespräch in dem der VM uns deutlich zu vestehen gab das uns das garnichts angehen würde wem er sein Geld gibt usw....es kam zu keiner Einigung obwohl wir lediglich Nachweise sehen wollten wo das Geld welches von uns gefordert wurde geblieben ist.Es wurde uns "Krieg" angedroht und schliesslich auch die Kaution gefordert worauf ja mündlich verzichtet wurde.Wir haben daraufhin Anzeige erstattet wegen versuchtem Betrug!Nun haben wir letzte Woche die fristlose Kündigung zum 28.07. bekommen-wegen zerrüttetem Vertrauensverhältnis.
Wir waren wirklich kompromissbereit und vor allem haben wir nicht das Vertrauen der VM missbraucht!Wie sollen wir jetzt verfahren?In zwei Wochen etwas vergleichbares zu finden mit Kindern ist äusserst schwierig.Kann man vom VM deswegen Schadensersatz verlangen weil viele Dinge die gemacht wurden noch keineswegs abgewohnt sind und vieles im Haus bleiben muss!?
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flo2
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde an Ihrer Stelle zum Anwalt gehen, und zwar schnell. (Hinweis: Das kostet natürlich Geld, das Sie wahrscheinlich nicht wiedersehen werden.)
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An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich ist der Tipp mi dem Anwalt goldrichtig, aber man kann schon ein paar Dinge dazu sagen:

Also, ein "zerrütetes Vertrauensverhältnis" ist kein wirksamer Kündigungsgrund, da "Vertrauenswürdigkeit" ja wohl nicht zu den mietvertraglichen Pflichten gehört.
Anders ausgedrückt: DIESE Kündigung dürfte hinfällig sein und muss von euch gar nicht beachtet werden.
Bestenfalls käme eine mögliche Kündigung wegen der (angeblich) nicht gezahlten Kaution in Frage. Wenn wir davon ausgehen, dass kein BEWEIS vorliegt, dass auf eine Kaution verzichtet wurde, dann wäre es der beste Weg, diese Kaution einfach zu bezahlen und schon kann euch der Vermieter nichts mehr.
Ihr könntet dann eine neue Bleibe suchen und ausziehen,wann IHR wollt.
Was die Nebenkostenabrechnung anbelangt, so könnt ihr die Zahlung solange verweigern, bis der Vermieter die Richtigkeit der Abrechnung belegen kann. Es wäre aber gut, schon einmal die unstrittigen Teile zu bezahlen (wenn dies nicht schon durch Vorauszahlungen geschehen ist)

(Das mit der Anzeige wegen Betrugs war aber auch etwas unüberlegt)
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det11
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Kündigung wegen Strafanzeige
Erstattet der Mieter gegen den Vermieter leichtfertig Strafanzeige wegen Betrug und verbirgt sich dahinter ein Rechenfehler bei der Mietberechnung, rechtfertigt das eine fristlose Kündigung durch den Vermieter. (BVerfG, Az. 1 BvR 1372/01, aus: NZM 2002, S. 61)

könnte wohl sein?

(Ich als Vermieter würde Sie auch so schnell wie möglich loshaben wollen.
Verständlich, oder?)

Gruss det11
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Alles meine Meinung und rein fiktiv
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit ich das jetzt richtig verstanden habe, hatte sich der Vermieter nicht auf diese Strafanzeige bezogen, sondern eine allgemeine "Zerrüttung“ als Kündigungsgrund angegeben.
Ich weiß nicht, was in dem vom BVG entschiedenen Verfahren der Auslöser war, aber das BVG hat hier n ur über die „prinzipielle“ Verfassungsmäßigkeit einer solchen Kündigung geurteilt. Das war keine „höchstrichterliche“ Entscheidung „zur Sache“. Mich würde das eigentliche Urteil interessieren.
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Susanne
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Bianca,

in wie vielen Foren willst Du denn noch posten, bevor Du endlich zum Anwalt gehst?
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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flo2
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Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

@Karsten: Meiner Meinung nach ist die fristlose Kündigung in diesem Fall möglicherweise berechtigt, und zwar genau wegen der Anzeige wegen "versuchtem Betrug".

Außerdem ist es fragwürdig, ob die Fragestellerin den Sachverhalt vollständig und objektiv erfasst und beschrieben hat; weiterhin ist sie nicht in der Lage, die Juriquette zu beachten; aus diesen Gründen empfehle ich den Gang zum Anwalt, weil das hier im Forum letztendlich "Rätzelraten" und Zeitverschwendung ist.
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Bianca1973
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

Um mal was klar zu stellen:
Wir sind völlig friedfertige Menschen und Eltern von vier Kindern.Wir waren damals überglücklich ein Haus gefunden zu haben, das unseren Vorstellungen entsprochen hat und hatten auch vor, da länger als 2 Jahre zu wohnen.
Aber das alles rechtfertigt es nicht, das mit uns Mietern so umgegangen wird.Wir haben versucht ein ruhiges sachliches Gespräch bezüglich der handgeschriebenen Quittungen zu führen, welche offensichtlich vom VM erstellt wurden-denn die Handschrift auf dem Umschlag der Abrechnung ist diesselbe.Wir haben höflich- und damit meine ich wirklich höflich, nachgefragt an wen zB die Heizungswartung (100€) bezahlt wurde,weil für eine solche Wartung hätte man das Haus betreten müssen und dies ist definitiv nicht passiert.Wenn einem dann lautstark entgegnet wird "Ey Leute ist doch meine Sache wem ich mein Geld gebe" dann frag ich mich doch tatsächlich ob ein VM im Recht ist seine Mieter zu bescheissen wo es nur geht?Dann bräuchte es heutzutage doch auch keine Gerichte und Gesetze schon garnicht...Erst nachdem wir die Sache klären wollten und wir dermassen erniedrigt wurden, haben wir die Anzeige erstattet.Oder hätten wir eurer Meinung nach einfach zahlen und den Mund halten sollen?
Haben heute Abend kurzfristig einen Anwaltstermin bekommen werde bei Interesse auch gerne darüber berichten!
Gruss Bianca
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
@Karsten: Meiner Meinung nach ist die fristlose Kündigung in diesem Fall möglicherweise berechtigt, und zwar genau wegen der Anzeige wegen "versuchtem Betrug".


Möglich ist das schon. Aus der Beschreibung ging dieser Kündigungsgrund aber nicht hervor. Der VM müßte dies also erst noch tun.
Aus dem bisherig geschriebenen ließe sich aber auch eine Berechtigung FÜR DIE ANZEIGE ableiten.
Da das aber in der tat aus der Ferne kaum zu beurteilen ist, würde ich auch dringend zum Anwalt raten.
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Karsten"]
Zitat:
Aus dem bisherig geschriebenen ließe sich aber auch eine Berechtigung FÜR DIE ANZEIGE ableiten.


Welche denn?

Inkognito
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Vermieter tatsächlich Quittungen türkt, um sie vom Mieter gezahlt zu bekommen, dann IST das Betrug.
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Kündigung aufgrund Strafanzeige:

Der Kernpunkt ist "leichtfertig" oder vorsätzlich. Wenn schon aufgrund der zwischen den Parteien unstreitigen Tatsachen klar ist, dass eine Anzeige nicht begründet ist, dann - und nur dann - kommt eine Kündigung allein aufgrund der Anzeige in Frage.

Zum Rest: Forenregeln lesen wäre nett gewesen. Und ein Gang zum Anwalt ist bei einer derart komplexen Situation m.E. anzuraten. Der kann dann auch gleich prüfen, wie chancenreich eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung konkret sein würde.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Der Kernpunkt ist "leichtfertig" oder vorsätzlich. Wenn schon aufgrund der zwischen den Parteien unstreitigen Tatsachen klar ist, dass eine Anzeige nicht begründet ist, dann - und nur dann - kommt eine Kündigung allein aufgrund der Anzeige in Frage.

Richtig. Außerdem steht diese gar nicht zu Diskussion, da sie gar nicht erfolgt ist.
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@migo
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

In diesen Fall sollte auch die Gegenseite zu Wort kommen.
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Susanne
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wisst Ihr noch, worum's geht? Hier mal die Kurzform, da ich die Story aus einem anderen Forum kenne:
Mieter erhalten über die NK-Abrechnung eine saftige Nachzahlung-sie fordern Einsicht in die Originalbelege-weil die nicht zu allen Positionen vorliegen "macht" der VM noch welche nach, offensichtlich so schlecht, dass es dem Mieter auffällt-Mieter sucht das Gespräch, VM besteht auf Nachzahlung-die Strafanzeige beruht auf dem gefälschten Beleg-VM kündigt aus o.g. Gründen
_________________
Grüße
Susanne


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