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Beschreibung bei Internetauktionshaus [Name geändert] Artikel mit lücken

 
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Jericho
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.07.05, 08:00    Titel: Beschreibung bei Internetauktionshaus [Name geändert] Artikel mit lücken Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich habe im letzten Monat ein Möbelstück bei Internetauktionshaus [Name geändert] versteigert mit der Beschreibung 1A Zustand und orginal. Jetzt ist das Stück beim Käufer angekommen und der sagt mir jetzt das sich die Deckenplatte um 7 mm abgehoben hat, die Rückwand nicht orginal ist und die Beschläge an der Schublade ausgewechselt wurden.

Die Rückwand ist tatsächlich nicht neu wie ich jetzt erfahren habe, und die Deckenplatte hebt sich auch ab wie auf einem Foto des Käufers zu sehen ist. Man sieht aber auch das das Altersbedingt ist und nicht durch einen Transportschaden verursacht wurde. Nur bei den Beschläge sehe ich keinen Grund das sie nicht orginal sind.

Ich habe das Stück für meine Eltern bei Internetauktionshaus [Name geändert] zur Versteigerung reingesetzt und mir auch nicht so die Gedanken gemacht. Ein Foto gemacht und kurz einen Satz dazu geschrieben. Ich habe mir sie, zu meinem Bedauern nicht mal näher angesehen.

Jetzt droht mir der Käufer mit rechtlichen Schritten wegen Betruges. Aber Betrug liegt doch nur vor wenn ich jemand wissentlich betrogen habe oder?

Welche Rechte hat der Käufer jetzt? Was kann er von mir verlangen?

Danke für Eure Hilfe
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 19.07.05, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

Für Betrug müßte man in der Tat Vorsatz nachweisen.

Das ändert aber zivilrechtlich nichts: man darf halt nichts zusichern, was man nicht sicher weiß.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Jericho
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

Aber steht dem Käufer auch zu die Versandkosten die er bezahlt bekommen hat erstattet zu bekommen falls ich das Stück wieder abhole?
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Don
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 22:28    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit ich weiß steht in den AGBs von Internetauktionshaus [Name geändert] dass man für die artikelbeschreibung und das Bild welches man bei einer Versteigerung mit angibt verantwortlich ist.

Von Internetauktionshaus [Name geändert] her ist es also eher egal ob Sie das nun wissentlich gemacht haben oder nicht.

Meine Meinung ich kenne mich da eher nicht aus Smilie
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