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Verfasst am: 25.07.05, 09:28 Titel: aktionärsschutz bei kapitalerhöhungen (poison pill)
mich würde interessieren, ob aktionäre (insbesondere grossaktionäre) vor einer betriebswirtschaftlich unnotwendigen kapitalerhöhung, mit dem einzigen ziel, die beteiligungsquoten der minderheitsaktionäre zu verwässern, geschützt sind.
man stelle sich vor, dass der mehrheitsaktionär A (z.b. 51 %) eine massive kapitalerhöhung einleitet (z.b. 10:1), mit dem versteckten ziel, die beteiligungsquote von minderheitsaktionär B (z.b. 49%) zu senken. Aktionär B kann sein ihm zustehenden bezugsrecht nicht, oder nicht vollständig, ausüben, da die Grösse der kapitalerhöhung massiv über seinen möglichkeiten liegt.
im falle einer nachweislichen, betriebswirtschaftlichen notwendigkeit der kapitalerhöhung gehe ich davon aus, dass dies kapitalerhöhung nicht widerrechtlich wäre. wie sieht es jedoch aus, wenn dies nachweislich nicht der fall ist?
mich würden eure meinungen sehr interessieren. ich habe zu diesem thema bisher kaum informationen gefunden.
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