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Ich hoffe mir kann hier jemand helfen. Ich studiere Wirtschaftswissenschaften und muss natürlich auch Zivilrecht als Nebenfach belegen.
Vielleicht könnt ihr mir ja meine Fragen beantworten.
1)Wenn ein Geschäftsführer einer GmbH vergessen wurde ins Handelsregister eingetragen zu werden, kann er dann auf Schadensersatz verklagt werden oder heißt vergessene Eintragung, dass er gar kein Geschäftsführer ist?
2) Wenn der Geschäftsführer vergessen wurde eingetragen zu werden UND wieder ausgetragen zu werden (=sekundäre Unrichtigkeit), ist das Geschäft dann rechtsfähig und kann er dann verklagt werden?
3) Dient § 15 nur der Publizität und deklaratorisch, d.h. ist es egal ob er eingetragen wurde oder nicht?
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